Dient dazu, festzustellen, ob eine Alarmauslösung aufgrund einer echten Gefahrensituation oder eines Fehlalarms erfolgt ist. Dazu können vor-Ort-Überprüfungen durch einen beauftragten Wachdienst oder Fernüberwachung durch eine Notruf- und Serviceleitstelle erfolgen. Bei Falschalarmen sollte immer die Ursache lokalisiert werden, um die Sicherheitslösung anzupassen. Eine Zweimelderabhängigkeit oder Zwangsläufigkeit können eingesetzt werden, um Bedienungsfehler zu vermeiden.
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