Die Auftragsdatenverarbeitung (ADV) ist eine Vereinbarung zwischen einem Verantwortlichen und einem Auftragsverarbeiter, die regelt, wie personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden dürfen. Dabei bleibt der Verantwortliche immer in der Verantwortung für den Datenschutz.
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