Die Bewachungsverordnung 34a (auch Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe genannt) ist eine bundesweit gültige Verordnung in Deutschland, die die Zulassungsvoraussetzungen für Personen regelt, die im Bewachungsgewerbe tätig werden möchten. Die Sachkundeprüfung ist eine Voraussetzung für die Erteilung einer behördlichen Erlaubnis zum Betrieb eines Sicherheitsunternehmens oder zur Tätigkeit als Sicherheitsmitarbeiter.
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