Ein Falschalarm ist ein manuell oder automatisch ausgelöster Alarm durch eine Gefahrenmeldeanlage (GMA), dem keine tatsächliche Gefahr zugrunde liegt. Der Begriff Fehlalarm wird in der Norm DIN VDE 0833-1 nicht verwendet, da er einen negativen Falschalarm, also ein Ausbleiben des Alarms, nahelegt. Mögliche Ursachen für einen negativen Falschalarm sind fehlerhafte Projektierung, nicht fachgerechte Installationen oder unzureichende Ausrichtung des Erfassungsbereichs von Bewegungsmeldern. Die Verantwortung für einen Falschalarm liegt beim Betreiber der GMA. Eine Reduzierung von Falschalarmen ist wichtig, da sie die Sensibilität für weitere Alarme beeinträchtigen kann. Eine technische Zwangsläufigkeit und eine Alarmvorprüfung können dabei helfen, die Anzahl von Falschalarmen zu senken.
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