Ein Hausalarm bezeichnet akustische und optische Signale innerhalb eines Gebäudes, die einen Alarm anzeigen. Die Signalgeber wie Sirenen, Glocken, Signalhupen, Blitzleuchten und Rundumlichter sind üblicherweise an eine Hausalarmanlage angeschlossen. Diese Anlage kann durch redundante und robuste Verkabelung sowie durch drahtlose Kommunikation auch bei Brand oder mechanischen Einflüssen den Alarm auslösen und wahrgenommen werden. An Hausalarmanlagen werden keine sicherheitstechnischen Anforderungen im Sinne von Brandmeldeanlagen gestellt. Die Auslösestellen eines Hausalarms sind in aller Regel nichtautomatische Handauslöseeinrichtungen, die in der Farbe Blau ausgeführt und mit Hausalarm beschriftet sind. Der Begriff Hausalarm ist nicht genormt, hat aber seine Ursprünge in der Nutzung von blauen Druckknopfmeldern in Justizvollzugsanstalten.
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