Das Hausrecht ist das Recht des Verfügungsberechtigten auf Schutz des befriedeten Wohn- oder Gewerbebereichs. Es umfasst das Recht zu bestimmen, wer Zutritt oder Verweilen im Bereich des Grundstücks oder Gebäudes hat. Der Verfügungsberechtigte kann frei entscheiden, ob er Nicht-Verfügungsberechtigten den Zutritt verwehrt oder unter welchen Bedingungen er ihn gestattet. Dazu kann er beispielsweise Eintrittspreise festlegen oder Besucher auf bestimmte Bereiche beschränken. Das Hausrecht ermöglicht es dem Eigentümer oder Mieter, die Kontrolle über seinen Wohn- oder Gewerbebereich zu behalten und ihn vor unerlaubtem Betreten zu schützen. In Deutschland ist das Hausrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
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