Der Begriff Jedermannsrecht beschreibt in Deutschland das Recht eines jeden Bürgers, einen mutmaßlichen Täter auf frischer Tat vorläufig festzunehmen, ohne richterliche Anordnung. Dies ist gesetzlich geregelt und unter bestimmten Bedingungen erlaubt, wie beispielsweise bei einer drohenden Fluchtgefahr des Verdächtigen oder wenn die Identität des Verdächtigen nicht sofort festgestellt werden kann. Auch zur Selbsthilfe ist es rechtlich zulässig, einen Tatverdächtigen vorläufig festzunehmen, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu bekommen ist und die Gefahr besteht, dass die Tat vereitelt oder die Aufdeckung wesentlich erschwert wird. Allerdings muss eine vorläufige Festnahme durch einen Bürger mit Vorsicht und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben erfolgen, da andernfalls eine Strafbarkeit wegen Freiheitsberaubung droht. In nordischen Ländern hat das Jedermannsrecht eine andere Bedeutung und bezieht sich auf das Recht, die wilde Natur zu betreten und teilweise auch zu nutzen.
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