Sachkunde 34a bezieht sich auf eine Qualifikation, die in Deutschland für Personen erforderlich ist, die Sicherheitsdienstleistungen anbieten möchten. Die Sachkundeprüfung nach §34a GewO (Gewerbeordnung) ist ein behördliches Zertifikat, das den Absolventen bestätigt, dass sie über das notwendige Wissen und die erforderliche Kompetenz verfügen, um im Sicherheitsgewerbe tätig zu sein. Zu den Inhalten der Sachkundeprüfung gehören Themen wie das Waffen- und Sprengstoffrecht, die Rechte und Pflichten von Sicherheitskräften, Konfliktlösungsstrategien sowie der Umgang mit Notfallsituationen. Die Sachkundeprüfung ist eine Voraussetzung für die Beantragung einer Gewerbeerlaubnis im Sicherheitsgewerbe und wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgenommen. Mit dem Abschluss der Sachkundeprüfung 34a erwerben Sicherheitsdienstleister das notwendige Zertifikat, um im Sicherheitssektor in Deutschland tätig zu sein.
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