Teilüberwachung in Bezug auf eine Alarmanlage bezeichnet eine Auslegung der Alarmanlage, bei der nur bestimmte Bereiche oder Komponenten des zu sichernden Objekts überwacht werden. Im Gegensatz dazu steht die Vollüberwachung, bei der alle Bereiche des Objekts überwacht werden. Die Entscheidung für eine Teilüberwachung kann in verschiedenen Situationen sinnvoll sein, beispielsweise wenn bestimmte Bereiche des Objekts als besonders gefährdet eingestuft werden oder wenn eine Vollüberwachung aus technischen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist. Die Auslegung der Teilüberwachung sollte jedoch sorgfältig geplant und durchdacht sein, um eine effektive Sicherheitslösung zu gewährleisten. Hierbei sollten die spezifischen Sicherheitsbedürfnisse des zu schützenden Objekts berücksichtigt werden. Es ist beispielsweise wichtig, sicherzustellen, dass die überwachten Bereiche ausreichend abgedeckt sind und dass die Alarmanlage über geeignete Sensoren verfügt, um eine schnelle Erkennung von Eindringlingen zu gewährleisten.
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