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Alarmanlage in der Mietwohnung – was ist erlaubt?

Ratgeber Mietwohnung - Altbauwohnung

Mieter dürfen Alarmanlagen nutzen – doch nicht jede Montage ist ohne Zustimmung erlaubt. Dieser Ratgeber erklärt, wann Funkalarmanlagen ohne Bohren ausreichen, wann Bohrungen in Wände, Türen oder Zargen zustimmungspflichtig sind, warum Fensterrahmen tabu sind, was bei Kameras in Hausfluren gilt und wer Rauchmelder installiert und wartet. Mit Checkliste, Musterbrief nach § 554 BGB und Länderliste zur Wartung.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Funkalarmanlagen ohne Bohren (Klebemontage, innen, keine Außensirene) sind in der Regel zustimmungsfrei (rückstandslos entfernbar = vertragsgemäßer Gebrauch). Mit Verkabelung/Bohrungen ist die Vermieterzustimmung nötig; § 554 BGB verleiht dafür einen Erlaubnisanspruch (Einbruchschutz) – Zumutbarkeit und Rückbau vorausgesetzt.
  • Innenwände: Übliche Dübellöcher zulässig; ob du sie beim Auszug verschließen musst, hängt von wirksamen Schönheitsreparaturklauseln (BGH VIII ZR 10/92) ab.
  • Fenster-/Türrahmen & Fassade: Nicht bohren ohne Erlaubnis – regelmäßig Substanzverletzung/Schadensersatz.
  • Kameras: In der eigenen Wohnung okay; Hausflur/Treppenhaus grundsätzlich unzulässig (Persönlichkeitsrechte/DSGVO).
  • Rauchmelder: Einbau durch Vermieter; Duldungspflicht auch bei vorhandenen eigenen Geräten (BGH VIII ZR 216/14; VIII ZR 290/14). Wartung: siehe Tabelle.

Rechtsgrundlagen – kurz erklärt

§ 554 BGB – Anspruch auf Erlaubnis (Einbruchschutz)

Mieter können die Erlaubnis baulicher Veränderungen verlangen, u. a. für Einbruchschutz – auf eigene Kosten, soweit zumutbar; Vermieter dürfen Rückbau und Sicherheitsleistung verlangen (gesetzliche Grundlage: § 554 BGB).

Vertragsgemäßer Gebrauch vs. bauliche Veränderung

  • Vertragsgemäßer Gebrauch: geringfügige, rückbaubare Eingriffe (z. B. normale Dübellöcher).
  • Bauliche Veränderung: Substanz/Erscheinungsbild betroffen (Fassade, Rahmen, feste Verkabelung/Außensirene) → Zustimmung erforderlich.

Alarmanlagen in Mietwohnungen

Funkalarmanlage (ohne Bohren)

  • Klebe-/Klemmmontage, Zentrale an Steckdose, keine Außensirene, keine Eingriffe in Rahmen/Zargen. → i. d. R. zustimmungsfrei (rückstandslos).
  • Hinweis: Montagehinweise des Herstellers beachten.

Verdrahtete/teilverkabelte Anlagen & Außensirene

  • Zustimmung des Vermieters notwendig (Eingriff in Bausubstanz/Optik).
  • So anfragen: kurzer Montageplan (Orte/Anzahl Bohrungen, Kabelwege), Rückbauzusage, Fachbetrieb, ggf. Sicherheitsleistung – Verweis auf § 554 BGB.

Bohren – innen, außen, Türen & Fenster

Innenwände (Wohnungsinnenbereich)

  • Übliche Dübellöcher (Regale/TV-Halter): zulässig; Verschließen beim Auszug hängt von wirksamer Schönheitsreparaturklausel ab (BGH VIII ZR 10/92).

Außenwand/Fassade

  • Zustimmungspflichtig (Erscheinungsbild/WDVS, ggf. Gemeinschaftseigentum). Ohne Erlaubnis: Beseitigung + Schadensersatz möglich.

Türen & Zargen

  • Kleinere Bohrungen evtl. ok; Sicherheitsbeschläge/Querriegel = bauliche Veränderung → nach § 554 BGB genehmigen lassen (Zumutbarkeit, Rückbau).

Fensterrahmen (besonders heikel)

  • Nicht bohren ohne Erlaubnis (z. B. Plissees, Magnetkontakte). Rechtsprechung: Substanzverletzung; Ersatz auch von Glasleisten/Rahmenteilen zulässig. Alternativen: Klemm-/Klebhalter oder Zustimmung einholen.

Kameras in Mietobjekten – was geht, was nicht?

Innen (eigene Wohnung)

  • Zulässig, solange nur eigene Räume erfasst werden; Besucher informieren, Speicherminimalismus.

Hausflur/Treppenhaus/Gemeinschaftsflächen

  • Grundsätzlich unzulässig; digitale Türspione und Flurkameras wurden wiederholt untersagt. Ausnahmen nur nach enger Interessenabwägung/Transparenz.

Nachbargrundstücke/öffentliche Bereiche

  • Nur eigenes Grundstück filmen; Nachbarflächen/öffentliche Wege sind i. d. R. tabu (DSGVO/„Überwachungsdruck“).

Rauchmelder – Einbau, Wartung, Duldung

Einbau & Duldungspflicht

Einbau durch Vermieter/Eigentümer; Mieter müssen den Einbau dulden, auch wenn bereits eigene Melder verbaut sind (BGH VIII ZR 216/14; VIII ZR 290/14).

Wartung – Bundesländerübersicht (jährlich nach DIN 14676)

Wartung mindestens 1× jährlich nach DIN 14676 bzw. Herstellerangabe.

Praxis-Hinweis (mietrechtlich): Hat der Vermieter Geräte installiert bzw. beauftragt, bleibt er regelmäßig für die Betriebsbereitschaft/Wartung verantwortlich – auch wenn die LBO teils die Bewohner adressiert.

 

BundeslandInstallationWartung (LBO-Adressat)
Baden-WürttembergEigentümer/VermieterMieter oder Eigentümer
BayernEigentümer/VermieterMieter oder Eigentümer
BerlinEigentümer/VermieterMieter oder Eigentümer (zusätzlich: Wohn-/Arbeitszimmer)
BrandenburgEigentümer/VermieterMieter oder Eigentümer (zusätzlich: Wohn-/Arbeitszimmer)
BremenEigentümer/VermieterMieter oder Eigentümer
HamburgEigentümer/VermieterEigentümer/Vermieter
HessenEigentümer/VermieterMieter oder Eigentümer
Mecklenburg-VorpommernEigentümer/VermieterEigentümer/Vermieter
NiedersachsenEigentümer/VermieterMieter oder Eigentümer
Nordrhein-WestfalenEigentümer/VermieterMieter oder Eigentümer
Rheinland-PfalzEigentümer/VermieterEigentümer/Vermieter
SaarlandEigentümer/VermieterMieter oder Eigentümer
SachsenEigentümer/VermieterMieter oder Eigentümer
Sachsen-AnhaltEigentümer/VermieterEigentümer/Vermieter
Schleswig-HolsteinEigentümer/VermieterEigentümer/Vermieter
ThüringenEigentümer/VermieterEigentümer/Vermieter

 

Hinweis: Die LBO-Adressierung (Bewohner/Eigentümer) ist landesrechtlich formuliert; mietrechtlich bleibt die Verantwortung abhängig von Installation/Vereinbarung.

Checkliste (kurz & konkret)

  • Funkalarmanlage ohne Bohren? → i. d. R. zustimmungsfrei.
  • Verkabelung/Bohrungen/Außensirene? → Zustimmung nach § 554 BGB beantragen (Plan + Rückbau).
  • Fenster-/Türrahmen/Fassade? → nie ohne Erlaubnis bohren.
  • Kameras nur innen; Flur/Gemeinschaftsbereiche nicht filmen.
  • Rauchmelder: Einbau Vermieter; Wartung siehe Tabelle; Duldung auch bei Eigenmeldern.

Musterbrief – Zustimmung „Einbruchschutz/Alarmanlage“ (§ 554 BGB)

Betreff: Zustimmung zu baulichen Maßnahmen „Einbruchschutz/Alarmanlage“ nach § 554 BGB

Sehr geehrte/r …,

ich beabsichtige, zum [Datum] eine Alarmanlage (Einbruchschutz) fachgerecht montieren zu lassen.

Maßnahmen: [z. B. 6 Bohrlöcher in Türzarge/Wand; 1 Kabelkanal im Flur; keine Fassadeneingriffe].

Kosten trage ich. Ich sichere ordnungsgemäßen Rückbau bei Auszug zu.

Bitte erteilen Sie die Zustimmung bis [Datum].

Freundliche Grüße …

Rechtlicher Hinweis

Keine Rechtsberatung. Angaben nach bestem Wissen, Stand 10.08.2025. Im Einzelfall Mietvertrag, WEG-Beschlüsse und Landesrecht prüfen.

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