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FAQ – Stadtritter

Sie haben eine Frage zu Stadtritter, unseren Leistungen oder zur Bedienung Ihrer Alarmanlage? Dann sind Sie hier richtig! Sollte Ihre Frage nicht beantwortet sein, schicken Sie uns gerne eine Nachricht.

Fragen zum Vertrag

Hier bietet Stadtritter ganz individuelle Modelle mit und ohne Laufzeit an. Wenn Sie bereits Kunde sind, können Sie diese den Vertragsunterlagen entnehmen.

Bei der Aufschaltung ab Vertragsbeginn, bei der Komplett-Lösung mit dem Aufbau der Technik bei Ihnen.

Gewerbetreibende können die Kosten für die Komplettlösung sofort geltend machen. Für steuerrechtliche Behandlung fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.

Die Rechnung für die monatliche Grundgebühr wird immer am 1. bzw. 2. Tag im Monat gestellt und versendet.

Die Bankverbindung steht auf Ihrer Rechnung.

Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie sich hier herunterladen.

Sie haben folgende Möglichkeiten:

➔ Schreiben Sie uns formlos eine E-Mail an info@stadtritter.de
➔ Schicken Sie uns ein Fax an 033203 / 32 66 77
➔ Nutzen Sie das Widerrufsformular

Oder rufen Sie uns einfach an – wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Fragen zur Technik

Sehen Sie sich dazu bitte dieses Video an:

Apple:
bis Version 2.2.13

ab Version 3.0.7

Android:
bis Version 2.2.11

ab Version 3.0.6

Sicher können Sie eine selbstgekaufte Alarmanlage auch selbst montieren und bei uns aufschalten. Die Stadtritter-Komplettlösung beinhaltet den Aufbau und die jährliche Wartung. Erst durch eine fachgerechte Installation Ihrer Anlage ist der optimale Schutz sichergestellt.
Ihr Stadtritter-Vorteil: Sie bekommen eine komplette Lösung aus einer Hand. Damit haben Sie im Fall einer Gewährleistung nur uns als Ansprechpartner. Wenn Sie eine selbstgekaufte Alarmanlage selbst montieren, haften Sie für etwaige Fehlinstallationen. Oder Sie müssen sich wegen jeder einzelnen Frage an einen anderen Vertragspartner wenden: Hersteller, (sofern vorhanden) Facherrichter, Leitstelle, Versicherung.

Mit einer Stadtritter-Lösung erhalten Sie vom ersten Tag an alles aus einer Hand. Bei jeder Frage sind wir Ihr erster Ansprechpartner.

Fragen zum Wachschutz

Nein. Bei einer Einbruchsmeldung findet zunächst eine Alarmvorprüfung durch die Leitstelle statt. Danach werden die im Maßnahmeplan hinterlegten Schritte ausgeführt. Sollten Sie nichts anderes vereinbart haben, alarmieren wir nach der Vorprüfung die Polizei, sofern es sich nicht um einen Fehlalarm handelt.

Allgemeine Fragen

Ja. Wir sind zertifiziert nach DIN ISO 9001 und arbeiten als zertifizierte Notruf- und Service- Leitstelle gemäß der VdS-Richtlinie 3138-1. Zusätzlich halten wir die Regeln der DSGVO ein.

Eine Funkalarmanlage hat besonders im nachträglichen Einbau immense Vorteile. Sie ist einfach und ohne viel Aufwand zu installieren. Es müssen keine Kabel durch das Haus gezogen werden. Die Installation dauert nicht lange und ist in den meisten Fällen kostengünstiger in der Nachrüstung als eine kabelgebundene Anlage.

Eine kabelgebundene Anlage spielt hauptsächlich bei der Installation im Rahmen des Bauvorhabens eine Rolle. Im privaten Bereich werden die meisten Anlagen nachgerüstet, daher werden seltener kabelgebundene Alarmanlagen verwendet. Bei Einbruchmeldeanlagen im Gewerbebereich fordern Versicherer in einigen Fällen eine über die EN 50131 Grad 2 hinausgehende, zusätzliche VdS-Zertifizierung. Hier werden dann in der Regel kabelgebundene oder teilweise kabelgebundene Anlagen verbaut.

Wenn im Ernstfall keine Sicherheitskräfte von außen angefordert werden, kann das weitreichende Konsequenzen haben. Vertrauen Sie lieber einer externen Notruf-Leitstelle, als selbst per SMS informiert zu werden, oder sogar einen Nachbarn damit zu betrauen, nach dem Rechten zu sehen. Im Falle eines Echtalarms besteht – sowohl im Brand- wie auch im Einbruchsfall – Gefahr für Leib und Leben der Anwesenden!

Bei einem Einbruch – das ist ein Alarmfall, wenn Sie oder andere Personen nicht anwesend sind – übernehmen wir die komplette Maßnahmenkette: Wir prüfen den Alarm, alarmieren den Wachschutz und die Polizei (je nach Maßnahmeplan) und kümmern uns auch darum, dass Ihr Haus nicht einfach einladend offensteht, falls Sie länger nicht erreichbar sind, weil Sie beispielsweise im Urlaub sind.

Sollten Sie bei einem Einbruch anwesend sein – wir sprechen dann von einem Überfall – sorgen wir dafür, dass Sie nicht alleine mit dieser Situation sind. Eine nicht aufgeschaltete Alarmanlage würde Sie dann zwar vielleicht darüber informieren, dass Sie nicht alleine im Haus sind, allerdings kommt dadurch noch keine Polizei, um den Überfall zu beenden.

Bei einem Wohnungsbrand sind Sie innerhalb weniger Minuten bewusstlos. Ob der Rauchmelder dann piept oder nicht, bekommen Sie unter Umständen nicht mehr mit. Eine Aufschaltung auf die Stadtritter-Leitstelle sorgt dafür, dass umgehend die Feuerwehr und Rettungskräfte gerufen werden, selbst wenn wir Sie nicht erreichen sollten. So kann das Schlimmste verhindert werden.

Falls Sie nicht zuhause sind und ein Brand ausbricht, ist es im Übrigen nicht wirklich relevant, ob der Rauchmelder piept. Dem Feuer ist es egal, ob das Haus piepend brennt oder nicht.

Sie sehen: Eine Aufschaltung Ihrer Alarmanlage auf die Notruf- und Service- Leitstelle der Stadtritter GmbH bringt neben einem guten Gefühl, dass jemand auf Sie und Ihre Familie aufpasst, eine schnelle Hilfe im Ernstfall – die Sie hoffentlich nie in Anspruch nehmen müssen.

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