Gibt es eine staatliche Alarmanlagen-Förderung?
Stand dieser Seite: 23. August 2026. Die Förderlage hat sich seit der Erstfassung geändert: Der Investitionszuschuss für Einbruchschutz (Programm 455-E) wird nicht mehr bewilligt. Nach den Kürzungen im Bundeshaushalt Ende 2023 sind dafür keine Mittel mehr eingestellt. Übrig bleibt der zinsgünstige Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“, über den Einbruchschutz weiterhin gefördert wird.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen. Möglich ist das derzeit über den Kredit 159 mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 30 Jahren Laufzeit und bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Ein nicht rückzahlbarer Zuschuss steht nicht mehr zur Verfügung.
Förderberechtigt sind:
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
- Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung
- eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) aus Privatpersonen oder Mieter
Neben mechanischen Nachrüstungen werden Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Gefahrenmeldeanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion gefördert.
Die Installation muss durch ein Fachunternehmen ausgeführt und bestätigt werden. In Zusammenhang mit der Installation können Nebenarbeiten wie Makler-, Putz- oder Elektroarbeiten zum Beispiel durch das Verlegen von Kabeln und Einbau zusätzlicher Steckdosen gefördert werden.
Einbruch- und Überfallmeldeanlagen müssen die Anforderungen der Normenreihe DIN EN 50131 Grad 2 oder höher oder die DIN VDE 0833 besser erfüllen
und ausschließlich zertifizierte Melder nach DIN EN 50131-2 mindestens Grad 2 aufweisen.
Infraschall- bzw. Luftdruck-, Luftvolumensysteme oder Raumresonanzfrequenzgeräte sind nicht förderfähig.
Bei der Scharf- und Unscharfschaltung muss die Zwangsläufigkeit (Sprungmarke oben) nach DIN VDE V 0826-1 eingehalten werden.
Nicht gefördert werden: Eigenleistungen oder die Leistungen privater Helfer, Ferienhäuser und -wohnungen, gewerblich genutzte Flächen und Gebäude, digitale Geräte zur Unterhaltungselektronik wie z. B. Smartphones oder Tablets.
Was die Förderung heute bringt
Die frühere Zuschussstaffel von 20 Prozent für die ersten 1.000 Euro und 10 Prozent bis 15.000 Euro, in der Spitze 1.600 Euro, gilt nicht mehr. Sie wird hier nur noch genannt, damit ältere Angebote und Berichte einzuordnen sind.
Rechenbeispiel nach heutiger Lage
Eine Alarmanlage kostet 10.000 Euro. Über den Kredit 159 wird der Betrag zinsgünstig finanziert; ein Zuschuss fließt nicht. Zusätzlich lassen sich nach Paragraf 35a Einkommensteuergesetz 20 Prozent der Handwerkerleistung, höchstens 1.200 Euro im Jahr, direkt von der Einkommensteuer abziehen. Maßgeblich ist der Lohnanteil der Rechnung, nicht das Material.
Hier gilt es dann auch zu bedenken, ob die evtl. Mehrkosten einer zertifizierten Anlage nicht die potenzielle Förderung wieder aufbrauchen.
Wie wird die Alarmanlagen-Förderung der KfW beantragt?
Die Förderung können Sie direkt über diesen
Link: https://public.kfw.de/zuschussportal-web/
beantragen. Am besten machen Sie das mit Ihrem Facherrichter zusammen.
Weitere Informationen zum KfW Programm finden Sie hier:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Einbruchschutz/
Zusätzlich oder statt der Förderung können Sie auch bei der KfW einen Kredit beantragen.
Die Kreditbedingungen sind ähnlich denen der Förderungen. Gefördert werden Einbruch und Überfallmeldeanlagen (Alarmanlagen), Gefahrenmeldeanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion. Es werden nur für private Objekte Darlehen gewährt. Es können bis zu 50.000 Euro Förderkredit je Wohneinheit beantragt werden, mit bis zu 30 Jahren Laufzeit und bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Der Zinssatz wird am Tag der Zusage festgelegt und richtet sich nach der gewählten Laufzeitvariante. Zum Stand 24. Juli 2026 lag der effektive Jahreszins je nach Variante zwischen 2,83 Prozent (10 Jahre Laufzeit, 5 Jahre Zinsbindung) und 3,79 Prozent (10 Jahre Laufzeit, 10 Jahre Zinsbindung). Der jeweils gültige Satz steht im Konditionenanzeiger der KfW. Details dazu finden Sie hier: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ Auch hier ist es ratsam die Anträge zusammen mit seinem Facherrichter auszufüllen.
Kostenlose Beratung durch die Polizei
Vor jeder Kaufentscheidung lohnt der Weg zur kriminalpolizeilichen Beratung. Sie ist kostenlos, herstellerneutral und schätzt die Gefährdungslage des einzelnen Objekts ein. Für das Verbreitungsgebiet sind zwei Stellen zuständig:
Berlin: Beratungsstelle Einbruchschutz der Polizei Berlin, Platz der Luftbrücke 5, 12101 Berlin, Telefon (030) 4664-979999, E-Mail einbruchschutz@polizei.berlin.de. Sprechzeiten: Montag 10 bis 18 Uhr, Dienstag und Mittwoch 8 bis 15 Uhr, Donnerstag nach vorheriger Terminvereinbarung.
Potsdam und Umland: Polizeiinspektion Potsdam, Sachgebiet Prävention, Telefon 0331 55081090, E-Mail praevention.pipdm@polizei.brandenburg.de. Landesweit zuständig ist zusätzlich das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg, Polizeiliche Prävention, Kaiser-Friedrich-Straße 143, 14469 Potsdam, E-Mail polizeiliche.praevention@polizei.brandenburg.de.
Angaben nach den Veröffentlichungen der Polizei Berlin und der Polizei Brandenburg, Stand 23. August 2026.
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