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Alarmanlagen Förderung

Alarmanlagen Förderung

Gibt es eine staatliche Alarmanlagen-Förderung?

Seit November 2019 fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau KFW private Eigentümer und Mieter mit Zuschüssen zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche.
(Quelle: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_311360.html)

Was wird gefördert?

Es gibt bis maximal 1.600 Euro Zuschuss (nicht rückzahlbares Geld) durch die KfW für Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen.

Förderberechtigt sind:

  • Eigentümer eines Ein- oder Zwei­familien­hauses mit maximal zwei Wohn­einheiten oder einer Wohnung
  • Erst­erwerber eines sanierten Ein- oder Zwei­familien­hauses oder einer sanierten Wohnung
  • eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft (WEG) aus Privat­personen oder Mieter

Neben mechanischen Nachrüstungen werden Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Gefahrenmeldeanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion gefördert.

Die Installation muss durch ein Fachunternehmen ausgeführt und bestätigt werden. In Zusammenhang mit der Installation können Nebenarbeiten wie Makler-, Putz- oder Elektroarbeiten zum Beispiel durch das Verlegen von Kabeln und Einbau zusätzlicher Steckdosen gefördert werden.

Einbruch- und Überfallmeldeanlagen müssen die Anforderungen der Normenreihe DIN EN 50131 Grad 2 oder höher oder die DIN VDE 0833 besser erfüllen
und ausschließlich zertifizierte Melder nach DIN EN 50131-2 mindestens Grad 2 aufweisen.

Infraschall- bzw. Luftdruck-, Luftvolumensysteme oder Raumresonanzfrequenzgeräte sind nicht förderfähig.

Bei der Scharf- und Unscharfschaltung muss die Zwangsläufigkeit (Sprungmarke oben) nach DIN VDE V 0826-1 eingehalten werden.

Nicht gefördert werden: Eigenleistungen oder die Leistungen privater Helfer, Ferienhäuser und -wohnungen, gewerblich genutzte Flächen und Gebäude, digitale Geräte zur Unterhaltungselektronik wie z. B. Smartphones oder Tablets.

KfW Zuschusshöhe je Alarmanlage

Ab 500 Euro bis 1.000 Euro gibt es einen einmaligen Zuschuss von 20%.
Über 1.000 Euro bis maximal 15.000 Euro gibt es 10% Zuschuss.

Rechenbeispiel für die Förderung einer Alarmanlage

Ihr Alarmsystem kostet 10.000 Euro.
Für die ersten 1.000 Euro erhalten Sie 20% also 200 Euro. Für die restlichen 9000 Euro Anschaffungskosten bekommen Sie 10% also 900 Euro.
Unterm Strich sind das dann 1100 Förderung.
Oder anders 11% der Alarmanlage würde dann durch die KfW gefördert.

Hier gilt es dann auch zu bedenken, ob die evtl. Mehrkosten einer zertifizierten Anlage nicht die potenzielle Förderung wieder aufbrauchen.

Wie beantrage ich die Alarmanlagen Förderung der KfW?

Die Förderung können Sie direkt über diesen
Link: https://public.kfw.de/zuschussportal-web/
beantragen. Am besten machen Sie das mit Ihrem Facherrichter zusammen.

Weitere Informationen zum KfW Programm finden Sie hier:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Einbruchschutz/

Zusätzlich oder statt der Förderung können Sie auch bei der KfW einen Kredit beantragen.
Die Kreditbedingungen sind ähnlich denen der Förderungen. Gefördert werden Einbruch und Überfallmeldeanlagen (Alarmanlagen), Gefahrenmeldeanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion. Es werden nur für private Objekte Darlehen gewährt. Es können bis zu 50.000 Euro Förderkredit für aktuell 0,04% bis zu 10 Jahre beantragt werden. Details dazu finden Sie hier: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ Auch hier ist es ratsam die Anträge zusammen mit seinem Facherrichter auszufüllen.

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