Welche Rauchmelder benötige ich? – Rauchmelder auswählen
Leider ist gesetzlich nur festgelegt, dass Sie Rauchmelder benötigen. Das bedeutet, dass auch Rauchmelder aus dem Discounter akzeptiert sind, wenn sie regelmäßig kontrolliert werden.
Darüber gibt es eine große Auswahl an unterschiedlichen Qualitätsstufen und Preisen. Der Leichtigkeit halber gibt es, stark vereinfacht gesagt, “normale” und funkvernetzte Rauchmelder.
Die “normalen” sind bereits oben erklärt. Wird ein Feuer erkannt, geht der Alarm in dem Zimmer an. Bei funkvernetzten Rauchmeldern senden alle Melder den Alarm aus und fungieren als Sirene. Wenn im Wohnzimmer ein Feuer ausbricht, gehen alle Melder, auch in Kinder- und Schlafzimmern, an.
Auch die funkvernetzten Rauchmelder sind schon deutlich besser, reichen unserer Meinung nach aber nicht aus. Der Unterschied ist, dass es lauter und im ganzen Haus piept. Zu Hilfe kommt im Ernstfall trotzdem niemand.
Der Unterschied zwischen Rauchmelder und vollumfänglichem Brandschutz
Ein Rauchmelder allein kann in einer Wohnung, Haus oder Büro keine vollständige Sicherheit bieten. Obwohl der akustische Alarm ein Gefühl von Sicherheit vermittelt, ist es entscheidend, im Ernstfall sofort handeln zu können.
In den ersten Minuten eines Brandes besteht die Möglichkeit, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen, indem man beispielsweise nach oben flüchtet, Türen schließt und Wasserquellen nutzt, bis die Feuerwehr eintrifft.
Doch was passiert, wenn Sie Ihr Telefon nicht griffbereit haben oder die Elektrik ausfällt? In solchen Fällen kann der Alarm der Rauchmelder zumindest die Aufmerksamkeit der Nachbarn auf den Notfall lenken.
Rauchmelder sind ein essenzieller Bestandteil des Brandschutzes, aber sie ersetzen keine umfassenden Sicherheitsmaßnahmen und Notfallpläne.
Ihre fachgerechte Installation sollte daher immer mit weiteren Schutzvorkehrungen und regelmäßigen Übungen der Rettungswege und der Regeln kombiniert werden, um im Ernstfall optimal vorbereitet zu sein.
Rauchmelder anbringen – Fachgerechte Installation
Die Sicherheit und das Wohlbefinden der Bewohner stehen für das Unternehmen Stadtritter an oberster Stelle. Das Anbringen von Rauchwarnmeldern ist eine wesentliche Maßnahme zur Brandprävention in Einfamilienhäusern und Miethäusern.
Gemäß der Rauchwarnmelderpflicht sind sowohl Eigentümerinnen als auch Vermieter verpflichtet, ihre Immobilien mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Diese Einbaupflicht umfasst insbesondere Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungsweg dienen.
Es ist wichtig, dass bei der Installation und der regelmäßigen Wartung der Rauchmelder alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Empfehlung lautet daher, die Anbringung durch Fachpersonal durchführen zu lassen.
Stadtritter übernimmt die Verantwortung, durch professionelle Dienstleistungen die Sicherstellung der Funktion und Betriebssicherheit der Rauchmelder zu gewährleisten. Weitere Informationen über die korrekte Anbringung und Wartungen erhalten Sie direkt bei uns, damit die Bewohner rund um die Uhr geschützt sind.
Aufschaltung der Rauchmelder auf eine Leitstelle – Alarmanlage aufschalten auf Notrufleitstelle
In jedem Fall, egal ob Sie Zuhause, nicht Zuhause oder bewusstlos sind, brauchen Sie Hilfe von außen. Das gilt vor allem, aber nicht nur im Brandfall.
Die Stadtritter GmbH ist eine Notruf-Service-Leitstelle, kurz NSL. Bei einer Leitstelle lässt man seine Alarmanlage und damit auch Rauchmelder aufschalten, damit im Notfall Hilfe kommt. Die Stadtritter GmbH ist außerdem VdS-zertifiziert – eine Zertifizierung, um die Qualität einer Leitstelle, deren Prozesse und Mitarbeiter zu prüfen.
Das bedeutet unter anderem, dass die NSL-Fachkräfte auf Paniksituationen und Notfälle speziell trainiert werden. Die Stadtritter können genau dann, wenn Sie keinen klaren Gedanken mehr fassen können oder Hilfe von außen benötigt wird, agieren.
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