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Rauchmelderpflicht in Deutschland

Rauchmelder

Brand ist nicht zu unterschätzen. Es geht schneller, als uns Hollywood glauben machen will und ist gefährlicher, als man denkt:

In Deutschland sind Rauchmelder Pflicht. Welche Räume abgesichert sein müssen, ist in jedem Bundesland anders geregelt. Insgesamt gibt es drei unterschiedliche Rauchmelderarten, die sich nach ihren Messungsarten unterscheiden. Das sind optische, Ionisations- und Dual Rauchmelder.

Welche Rauchmelder gibt es? Wie funktionieren Rauchmelder?

Optische oder fotoelektrische Rauchmelder besitzen eine Messkammer. In dieser werden Lichtstrahlen ausgesendet. Im Normalzustand verlaufen die Lichtstrahlen in einem bestimmten Winkel. So wird ein bestimmter Bereich, die Linse, ausgespart. Gelangen Rauchpartikel in die Kamera, zerstreuen die Lichtstrahlen und werden anders als gewöhnlich gesendet. Treffen die Lichtstrahlen auf die Linse, wird ein Alarm ausgelöst. Die optischen Rauchmelder sind die am häufigsten eingesetzten Rauchwarnmelder, jedoch lösen diese auch gelegentlich Fehlalarme aus.

Ionisationsrauchmelder haben im Innern zwei Metallplatten installiert. Dazwischen befindet sich eine radioaktive Komponente. Diese sendet Strahlung aus. Kommt Rauch dazwischen, erkennt der Melder das und ein Alarm wird ausgelöst. Die Ionisationsrauchmelder werden in Deutschland sehr selten eingesetzt.

Dual Rauchmelder messen zwei Werte: einmal die Temperatur und einmal optisch, gleich dem fotoelektrischen Rauchmelder. Zusätzlich zu der oben beschriebenen Messkammer besitzt der Melder einen Temperaturfühler. Überschreiten die gemessenen Daten einen bestimmten Richtwert und der optische Melder registriert eine Abweichung, wird ein Alarm ausgelöst. Der Dual Rauchmelder vermeidet durch die Kombination beider Detektionsverfahren Fehlalarme. Er wird da eingesetzt, wo mit Fehlalarmen zu rechnen ist, z.B. in staubigen Umgebungen oder in Orten mit sehr hoher Luftfeuchtigkeit.

Videoanlagen gegen Brand bieten eine weitere Möglichkeit einen Brand frühzeitig zu erkennen. Die Videoanlagen werden im Innen- und Außenbereich verwendet. Die Videomelder werden in dem seltenen Fall verwendet, wenn weder Rauch- noch Hitzemelder genutzt werden können. Eines der gängigsten Beispiele dafür ist ein Sägewerk. Bei einem Sägewerk werden Unmengen an Sägespänen freigesetzt. Ein Rauchmelder würde bei den Sägespänen ständig Fehlalarme melden, da diese in die Messkammer gelangen. Die Lichtstrahlen innerhalb werden umgelenkt, wie es bei Rauchpartikeln der Fall wäre. Der Hitzemelder schlägt nicht sofort Alarm, da er Temperaturen misst. Bei schnell entflammbaren Stoffen wie Holz, brennt das Sägewerk ab, bis der Melder Alarm schlägt.

Die Videoanlage funktioniert über Algorithmen, die das Verhalten von sowohl Rauch als auch Flammen detektieren und als Feuer interpretieren. Einige Videobrand-Früherkennungssysteme messen zusätzlich Temperaturen. Um zu sehen, wie eine Detektion tatsächlich funktioniert, hier ein Video:

Sind Brandmelder Rauchmelder, CO-Melder und Hitzemelder?

Zum Brandschutz gehören nicht nur Rauchwarnmelder. Diese sind nur eine Form der Brandmelder. Zu den Brandmeldern gehören außerdem CO- und Hitzemelder.

CO-Melder messen Kohlenmonoxid, ein tödliches Gas, welches vom Menschen nicht wahrgenommen werden kann. Das Kohlenmonoxid ist nicht sichtbar, geruchlos, geschmacklos und nicht greifbar. Früher wurden Kanarienvögel für das Erkennen des Gases eingesetzt. Zum Glück hat sich die Technik aber weiterentwickelt. Der CO-Melder misst die Kohlenmonoxidkonzentration. Bei der Überschreitung eines Richtwertes wird ein Alarm ausgelöst.

Der Hitzemelder wird meist als Ergänzung in Räumen verwendet, in denen Rauchmelder nicht installiert werden (z.B. durch Fehlalarme bei Wasserdampf). Gemessen wird mit den Meldern, wie schnell sich die Temperatur ändert und wie heiß oder kalt es ist. Werden die Standardwerte überschritten, wird ein Alarm gemeldet.

Was beachten bei Rauchmeldern? – Rauchmelderpflicht DIN-Normen

In Deutschland gilt beim Thema Rauchmelder die DIN 14676. Grundsätzlich sind die Normen freiwillig und werden erst zur Pflicht, wenn sie Teil eines Vertrages oder Gesetzesentwurfs werden. In diesem Fall ist die DIN allerdings Pflicht. Festgelegt werden diese von dem Deutschen Institut für Normen.

Die DIN 14676 beinhaltet zwei Teile. Der erste Teil befasst sich mit den Prozessen Planung, Einbau, Betrieb und der Instandhaltung. In dem zweiten Bestandteil werden die Anforderungen und Bestimmungen an den Erbringer der Dienstleistung abgehandelt.

DIN 14676 – Norm Rauchmelder Gesetz

Die DIN 14676-1 legt fest, dass Rauchmelder gewartet und inspiziert werden müssen. In welchen Abständen, hängt davon ab, ob Sie eine Ferninspektion durchführen oder nicht. Spätestens alle 30 Monate müssen das Warnsignal und die Raucheindringungsbereiche überprüft werden. Alle drei Jahre wird eine Umfeldüberwachung notwendig. Kohlenmonoxid- und Hitzemelder dürfen nur ergänzend zu Ihren Feuermeldern eingesetzt werden und diese nicht ersetzen.

Laut der DIN-Norm müssen alle Rettungswege gesichert sein. In einigen Bundesländern sind außerdem alle Aufenthalts- und Schlafräume Pflicht.

In der DIN 14676-2 wurde einmal schriftlich festgelegt, welche Kompetenzen jemand haben muss, der Rauchmelder einbaut, instand hält und konstruiert.

Wenn Sie sich mit der Norm noch etwas mehr auseinandersetzen wollen, bietet Wikipedia einen guten Start: https://de.wikipedia.org/wiki/DIN_14676

Welche Rauchmelder brauche ich? – Rauchmelder auswählen

Leider ist gesetzlich nur festgelegt, dass Sie Rauchmelder brauchen. Das bedeutet, dass auch Rauchmelder aus dem Discounter akzeptiert sind, wenn sie regelmäßig kontrolliert werden.

Darüber gibt es eine große Auswahl an unterschiedlichen Qualitätsstufen und Preisen. Der Leichtigkeit halber gibt es, stark vereinfacht gesagt, “normale” und funkvernetzte Rauchmelder.

Die “normalen” sind bereits oben erklärt. Wird ein Feuer erkannt, geht der Alarm in dem Zimmer an. Bei funkvernetzten Rauchmeldern senden alle Melder den Alarm aus und fungieren als Sirene. Wenn im Wohnzimmer ein Feuer ausbricht, gehen alle Melder, auch in Kinder- und Schlafzimmern, an.

Auch die funkvernetzten Rauchmelder sind schon deutlich besser, reichen unserer Meinung nach aber nicht aus. Der Unterschied ist, dass es lauter und im ganzen Haus piept. Zur Hilfe kommt im Ernstfall trotzdem niemand.

Dann brennt Ihr Haus piepend – Warum Rauchmelder allein sinnfrei sind

Stellen Sie sich einmal zwei Szenarien im Brandfall vor:

Beim ersten Szenario sind Sie gerade außer Haus, zum Beispiel im Urlaub. Ihr Haus brennt. Haben Sie schon einmal die Rauchmelder der Nachbarn bei sich gehört? Der Grund, warum Sie die nicht hören, ist, dass Rauchmelder nur im eigenen Haus laut sind. Außerhalb hört man kaum bis gar nichts von dem Krach. Wenn Sie nicht da sind, gehen Ihre Rauchmelder bei guter Funktionsweise an. Dann brennt Ihr Haus piepend!

Beim zweiten Szenario sind Sie anwesend. Der Brand entwickelt sich anders, als Sie das vielleicht von Hollywood kennen. Innerhalb von wenigen Minuten sehen Sie die Hand vor Ihren Augen nicht mehr. Dass Sie Ausgänge finden, ist unwahrscheinlich. Schnell sind Sie bewusstlos, dafür reichen nur zwei Atemzüge Kohlenmonoxid. Das ist ein Gas, welches nicht wahrnehmbar ist und beim Verbrennen entsteht. Ab diesem Punkt werden Sie nichts mehr mitbekommen. Es entstehen innerhalb von Sekunden mehrere 100 °C Umgebungstemperatur.

Das passiert, wenn keine Hilfe von außen kommt, wenn Sie im Brandfall anwesend sind. Dass ein Rauchmelder piept, ist höchstens eine gefühlte Sicherheit, hilft Ihnen aber nicht weiter. Wenn Sie es nicht umgehend raus schaffen, war es das.

Das ist noch nicht schlimm. Innerhalb der ersten Minuten haben Sie noch die Chance sich und Ihre Familie zu retten. Wenn es im Erdgeschossausgang brennt, können Sie noch nach oben, die Türen schließen, Wasser anmachen etc., bis die Feuerwehr da ist. Die sollte aber auch kommen. Wenn Sie das Telefon nicht in Ihrer Nähe haben oder die Elektrik brennt, können Sie niemanden mehr anrufen. Haben Sie es unten vergessen, ist es dort zu heiß und gefährlich. Wo kommt die Hilfe her? Gut, wenn dann wenigstens die Rauchmelder piepen.

Aufschaltung der Rauchmelder auf eine Leitstelle – Alarmanlage aufschalten auf Notrufleitstelle

In jedem Fall, egal ob Sie Zuhause, nicht Zuhause oder bewusstlos sind, brauchen Sie Hilfe von außen. Das gilt vor allem, aber nicht nur im Brandfall.

Die Stadtritter GmbH ist eine Notruf-Service-Leitstelle, kurz NSL. Bei einer Leitstelle lässt man seine Alarmanlage und damit auch Rauchmelder aufschalten, damit im Notfall Hilfe kommt. Die Stadtritter GmbH ist außerdem VdS-zertifiziert – eine Zertifizierung, um die Qualität einer Leitstelle, deren Prozesse und Mitarbeiter zu prüfen. Das bedeutet unter anderem, dass die NSL-Fachkräfte auf Paniksituationen und Notfälle speziell trainiert werden. Die Stadtritter können genau dann, wenn Sie keinen klaren Gedanken mehr fassen können oder Hilfe von außen benötigt wird, agieren.

Sie besitzen bereits Alarmtechnik und möchten diese direkt aufschalten lassen? Nutzen Sie unser Kontaktformular:

    Kostenübernahme Rauchmelder Krankenkasse – Gehörlose und Schwerhörige

    Bei Gehörlosen oder Schwerhörigen bringen Rauchmelder durch den ausgesendeten Ton recht wenig. Damit Rauchmelder in diesem Fall trotzdem eingebaut werden und Leben retten können, wurden Rauchmelder entwickelt, die Signale an bestimmte Geräte leiten. So kann über Licht oder Vibrationen ein Alarm ausgesendet werden, den Menschen mit keinem oder wenig Gehör trotzdem mitbekommen. Diese speziell entwickelten Rauchwarnmelder sind durch die zusätzlich benötigten Geräte erheblich teurer. Darum wurde im Juni 2014 vom Bundessozialgericht beschlossen, dass die Melder von der Krankenkasse erstattet werden. Dies gilt sowohl für Neugeräte als auch Ergänzungen. Sind die technischen Voraussetzungen gegeben, sollten Sie auch diese Rauchmelder aufschalten, um Hilfe im Notfall zu gewährleisten.

    Welche Rauchmelderpflicht gilt 2022 in Ihrem Bundesland für Vermieter und Mieter?

     

    BundeslandPflicht für NeubautenPflicht für BestandsbautenZuständig für InstallationZuständig für WartungQuellen
    Baden-Württembergseit 2013ab 01.01.2015Eigentümer bzw. VermieterMieter§ 15 Abs. 7 LBO-BW
    Bayernseit 2013ab 01.01.2018Eigentümer bzw. VermieterMieter§ 46 Abs. 4 BayBO
    Berlinseit 2017ab 01.01.2021Eigentümer bzw. VermieterMieter§ 48 Abs. 4 BauO Berlin
    Brandenburgseit 2016ab 01.01.2021Eigentümer bzw. VermieterEigentümer bzw. Vermieter§ 48 Abs. 4 BbgBO
    Bremenseit 2010ab 01.01.2016Eigentümer bzw. VermieterMieter§ 48 Abs. 4 BremLBO
    Hamburgseit 2006ab 01.01.2011Eigentümer bzw. VermieterEigentümer bzw. Vermieter§ 45 Abs. 6 HBauO
    Hessenseit 2005ab 01.01.2015Eigentümer bzw. VermieterMieter§ 14 Abs. 2 HBO
    Mecklenburg-Vorpommernseit 2006 ab 01.01.2010Eigentümer bzw. VermieterEigentümer bzw. Vermieter§ 48 Abs. 4 LBauO M-V
    Niedersachsenseit 2012ab 01.01.2016Eigentümer bzw. VermieterMieter§ 44 Abs. 5 NBauO
    Nordrhein-Westfalenseit 2013ab 01.01.2017Eigentümer bzw. VermieterMieter§ 47 Abs. 3 BauO NRW
    Rheinland-Pfalzseit 2003ab 12.07.2012Eigentümer bzw. VermieterEigentümer bzw. Vermieter§ 44 Abs. 8 LBauO
    Saarlandseit 2004ab 01.01.2017Eigentümer bzw. VermieterEigentümer bzw. Vermieter§ 46 Abs. 4 LBauO
    Sachsenseit 2016keine RegelungEigentümer bzw. VermieterMieter§ 47 Abs. 4 SächsBO
    Sachsen-Anhaltseit 2009ab 01.01.2016Eigentümer bzw. VermieterEigentümer bzw. Vermieter§ 47 Abs. 4 BauO LSA
    Schleswig-Holsteinseit 2005ab 01.01.2011Eigentümer bzw. VermieterMieter§ 49 Abs. 4 LBauO
    Thüringenseit 2008ab 01.01.2019Eigentümer bzw. VermieterEigentümer bzw. Vermieter§ 48 Abs. 4 ThürBO

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