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Rauchmelderpflicht in Deutschland

Rauchmelder

Brand ist nicht zu unterschätzen. Es geht schneller, als uns Hollywood glauben machen will und ist gefährlicher, als man denkt:

In Deutschland sind Rauchmelder Pflicht. Welche Räume abgesichert sein müssen, ist in jedem Bundesland anders geregelt. Insgesamt gibt es drei unterschiedliche Rauchmelderarten, die sich nach ihren Messungsarten unterscheiden. Das sind optische, Ionisations- und Dual Rauchmelder.

Es gibt optische oder fotoelektrische Rauchmelder, Ionisationsrauchmelder, Dual Rauchmelder und Videoanlagen gegen Brand.

Die Videoanlage zum Beispiel, funktioniert über Algorithmen, die das Verhalten von sowohl Rauch als auch Flammen detektieren und als Feuer interpretieren. Einige Videobrand-Früherkennungssysteme messen zusätzlich Temperaturen. Um zu sehen, wie eine Detektion tatsächlich funktioniert, hier ein Video:

Was beachten bei Rauchmeldern? – Rauchmelderpflicht DIN-Normen

In Deutschland gilt beim Thema Rauchmelder die DIN 14676. Grundsätzlich sind die Normen freiwillig und werden erst zur Pflicht, wenn sie Teil eines Vertrages oder Gesetzesentwurfs werden. In diesem Fall ist die DIN allerdings Pflicht. Festgelegt werden diese von dem Deutschen Institut für Normen.

Die DIN 14676 beinhaltet zwei Teile. Der erste Teil befasst sich mit den Prozessen Planung, Einbau, Betrieb und der Instandhaltung. In dem zweiten Bestandteil werden die Anforderungen und Bestimmungen an den Erbringer der Dienstleistung abgehandelt.

DIN 14676 – Norm Rauchmelder Gesetz

Die DIN 14676-1 legt fest, dass Rauchmelder gewartet und inspiziert werden müssen. In welchen Abständen, hängt davon ab, ob Sie eine Ferninspektion durchführen oder nicht.

Spätestens alle 30 Monate müssen das Warnsignal und die Raucheindringungsbereiche überprüft werden. Alle drei Jahre wird eine Umfeldüberwachung notwendig. Kohlenmonoxid- und Hitzemelder dürfen nur ergänzend zu Ihren Feuermeldern eingesetzt werden und diese nicht ersetzen.

Laut der DIN-Norm müssen alle Rettungswege gesichert sein. In einigen Bundesländern sind außerdem alle Aufenthalts- und Schlafräume Pflicht.

In der DIN 14676-2 wurde einmal schriftlich festgelegt, welche Kompetenzen jemand haben muss, der Rauchmelder einbaut, instand hält und konstruiert.

Wenn Sie sich mit der Norm noch etwas mehr auseinandersetzen wollen, bietet Wikipedia einen guten Start: https://de.wikipedia.org/wiki/DIN_14676

Welche Rauchmelder gibt es? Wie funktionieren Rauchmelder?

Optische oder fotoelektrische Rauchmelder besitzen eine Messkammer. In dieser werden Lichtstrahlen ausgesendet. Im Normalzustand verlaufen die Lichtstrahlen in einem bestimmten Winkel. So wird ein bestimmter Bereich, die Linse, ausgespart. Gelangen Rauchpartikel in die Kamera, zerstreuen die Lichtstrahlen und werden anders als gewöhnlich gesendet. Treffen die Lichtstrahlen auf die Linse, wird ein Alarm ausgelöst. Die optischen Rauchmelder sind die am häufigsten eingesetzten Rauchwarnmelder, jedoch lösen diese auch gelegentlich Fehlalarme aus.

Ionisationsrauchmelder haben im Innern zwei Metallplatten installiert. Dazwischen befindet sich eine radioaktive Komponente. Diese sendet Strahlung aus. Kommt Rauch dazwischen, erkennt der Melder das und ein Alarm wird ausgelöst. Die Ionisationsrauchmelder werden in Deutschland sehr selten eingesetzt.

Dual Rauchmelder messen zwei Werte: einmal die Temperatur und einmal optisch, gleich dem fotoelektrischen Rauchmelder. Zusätzlich zu der oben beschriebenen Messkammer besitzt der Melder einen Temperaturfühler. Überschreiten die gemessenen Daten einen bestimmten Richtwert und der optische Melder registriert eine Abweichung, wird ein Alarm ausgelöst. Der Dual Rauchmelder vermeidet durch die Kombination beider Detektionsverfahren Fehlalarme. Er wird da eingesetzt, wo mit Fehlalarmen zu rechnen ist, z.B. in staubigen Umgebungen oder in Orten mit sehr hoher Luftfeuchtigkeit.

Videoanlagen gegen Brand bieten eine weitere Möglichkeit einen Brand frühzeitig zu erkennen. Die Videoanlagen werden im Innen- und Außenbereich verwendet. Die Videomelder werden in dem seltenen Fall verwendet, wenn weder Rauch- noch Hitzemelder genutzt werden können. Eines der gängigsten Beispiele dafür ist ein Sägewerk. Bei einem Sägewerk werden Unmengen an Sägespänen freigesetzt. Ein Rauchmelder würde bei den Sägespänen ständig Fehlalarme melden, da diese in die Messkammer gelangen. Die Lichtstrahlen innerhalb werden umgelenkt, wie es bei Rauchpartikeln der Fall wäre. Der Hitzemelder schlägt nicht sofort Alarm, da er Temperaturen misst. Bei schnell entflammbaren Stoffen wie Holz, brennt das Sägewerk ab, bis der Melder Alarm schlägt.

Die Videoanlage funktioniert über Algorithmen, die das Verhalten von sowohl Rauch als auch Flammen detektieren und als Feuer interpretieren. Einige Videobrand-Früherkennungssysteme messen zusätzlich Temperaturen. Um zu sehen, wie eine Detektion tatsächlich funktioniert, hier ein Video:

Welche Rauchmelder benötige ich? – Rauchmelder auswählen

Leider ist gesetzlich nur festgelegt, dass Sie Rauchmelder benötigen. Das bedeutet, dass auch Rauchmelder aus dem Discounter akzeptiert sind, wenn sie regelmäßig kontrolliert werden.

Darüber gibt es eine große Auswahl an unterschiedlichen Qualitätsstufen und Preisen. Der Leichtigkeit halber gibt es, stark vereinfacht gesagt, “normale” und funkvernetzte Rauchmelder.

Die “normalen” sind bereits oben erklärt. Wird ein Feuer erkannt, geht der Alarm in dem Zimmer an. Bei funkvernetzten Rauchmeldern senden alle Melder den Alarm aus und fungieren als Sirene. Wenn im Wohnzimmer ein Feuer ausbricht, gehen alle Melder, auch in Kinder- und Schlafzimmern, an.

Auch die funkvernetzten Rauchmelder sind schon deutlich besser, reichen unserer Meinung nach aber nicht aus. Der Unterschied ist, dass es lauter und im ganzen Haus piept. Zu Hilfe kommt im Ernstfall trotzdem niemand.

Der Unterschied zwischen Rauchmelder und vollumfänglichem Brandschutz

Ein Rauchmelder allein kann in einer Wohnung, Haus oder Büro keine vollständige Sicherheit bieten. Obwohl der akustische Alarm ein Gefühl von Sicherheit vermittelt, ist es entscheidend, im Ernstfall sofort handeln zu können.

In den ersten Minuten eines Brandes besteht die Möglichkeit, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen, indem man beispielsweise nach oben flüchtet, Türen schließt und Wasserquellen nutzt, bis die Feuerwehr eintrifft.

Doch was passiert, wenn Sie Ihr Telefon nicht griffbereit haben oder die Elektrik ausfällt? In solchen Fällen kann der Alarm der Rauchmelder zumindest die Aufmerksamkeit der Nachbarn auf den Notfall lenken.

Rauchmelder sind ein essenzieller Bestandteil des Brandschutzes, aber sie ersetzen keine umfassenden Sicherheitsmaßnahmen und Notfallpläne.

Ihre fachgerechte Installation sollte daher immer mit weiteren Schutzvorkehrungen und regelmäßigen Übungen der Rettungswege und der Regeln kombiniert werden, um im Ernstfall optimal vorbereitet zu sein.

Rauchmelder anbringen – Fachgerechte Installation

Die Sicherheit und das Wohlbefinden der Bewohner stehen für das Unternehmen Stadtritter an oberster Stelle. Das Anbringen von Rauchwarnmeldern ist eine wesentliche Maßnahme zur Brandprävention in Einfamilienhäusern und Miethäusern.

Gemäß der Rauchwarnmelderpflicht sind sowohl Eigentümerinnen als auch Vermieter verpflichtet, ihre Immobilien mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Diese Einbaupflicht umfasst insbesondere Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungsweg dienen.

Es ist wichtig, dass bei der Installation und der regelmäßigen Wartung der Rauchmelder alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Empfehlung lautet daher, die Anbringung durch Fachpersonal durchführen zu lassen.

Stadtritter übernimmt die Verantwortung, durch professionelle Dienstleistungen die Sicherstellung der Funktion und Betriebssicherheit der Rauchmelder zu gewährleisten. Weitere Informationen über die korrekte Anbringung und Wartungen erhalten Sie direkt bei uns, damit die Bewohner rund um die Uhr geschützt sind.

Aufschaltung der Rauchmelder auf eine Leitstelle – Alarmanlage aufschalten auf Notrufleitstelle

In jedem Fall, egal ob Sie Zuhause, nicht Zuhause oder bewusstlos sind, brauchen Sie Hilfe von außen. Das gilt vor allem, aber nicht nur im Brandfall.

Die Stadtritter GmbH ist eine Notruf-Service-Leitstelle, kurz NSL. Bei einer Leitstelle lässt man seine Alarmanlage und damit auch Rauchmelder aufschalten, damit im Notfall Hilfe kommt. Die Stadtritter GmbH ist außerdem VdS-zertifiziert – eine Zertifizierung, um die Qualität einer Leitstelle, deren Prozesse und Mitarbeiter zu prüfen.

Das bedeutet unter anderem, dass die NSL-Fachkräfte auf Paniksituationen und Notfälle speziell trainiert werden. Die Stadtritter können genau dann, wenn Sie keinen klaren Gedanken mehr fassen können oder Hilfe von außen benötigt wird, agieren.

Sie besitzen bereits Alarmtechnik und möchten diese direkt aufschalten lassen? Nutzen Sie unser Kontaktformular:

    Welche Rauchmelderpflicht gilt in Ihrem Bundesland für Vermieter und Mieter?

     

    BundeslandPflicht für NeubautenPflicht für BestandsbautenZuständig für InstallationZuständig für Wartung
    Baden-Württembergseit 2013seit 01.01.2015Eigentümer/VermieterMieter* oder Eigentümer
    Bayernseit 2013seit 01.01.2018Eigentümer/VermieterMieter* oder Eigentümer
    Berlinseit 2017seit 01.01.2021Eigentümer/VermieterMieter* oder Eigentümer
    Brandenburgseit 2016seit 01.01.2021Eigentümer/VermieterMieter* oder Eigentümer
    Bremenseit 2010seit 01.01.2016Eigentümer/VermieterMieter* oder Eigentümer
    Hamburgseit 2006seit 01.01.2011Eigentümer/VermieterEigentümer/Vermieter
    Hessenseit 2005seit 01.01.2015Eigentümer/VermieterMieter* oder Eigentümer
    Mecklenburg-Vorpommernseit 2006seit 01.01.2010Eigentümer/VermieterEigentümer/Vermieter
    Niedersachsenseit 2012seit 01.01.2016Eigentümer/VermieterMieter* oder Eigentümer
    Nordrhein-Westfalenseit 2013seit 01.01.2017Eigentümer/VermieterMieter* oder Eigentümer
    Rheinland-Pfalzseit 2003seit 12.07.2012Eigentümer/VermieterEigentümer/Vermieter
    Saarlandseit 2004seit 01.01.2017Eigentümer/VermieterMieter* oder Eigentümer
    Sachsenseit 2016bis spätestens 31.12.2023Eigentümer/VermieterMieter* oder Eigentümer
    Sachsen-Anhaltseit 2009seit 01.01.2016Eigentümer/VermieterEigentümer/Vermieter
    Schleswig-Holsteinseit 2005seit 01.01.2011Eigentümer/VermieterEigentümer/Vermieter
    Thüringenseit 2008seit 01.01.2019Eigentümer/VermieterEigentümer/Vermieter

    *ABER: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Rauchmelder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen! (Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpflicht/)

     

    Lassen Sie sich jetzt unverbindlich und kostenfrei in einem persönlichen Gespräch zu Rauchmeldern beraten:

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      bis 5

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      bis 20

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      mehr als 20

      mehr

      Wie viele Fenster müssen gesichert werden?

      1 bis 5

      1-5

      6 bis 10

      6-10

      mehr als 10

      mehr

      Wie viele Etagen müssen gesichert werden?

      1

      1

      2

      2

      3 oder mehr

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