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Videoüberwachung Grundlagen

Videoüberwachung

Sicherheitstechnik zur Videoüberwachung

Ob Sie Ihr Haus, die Wohnung, ein Büro oder Gewerbeflächen und Grundstücke überwachen wollen: Im Vorfeld sind einige Dinge zu klären. Von der verwendeten Technik, der benutzten Auswertung (mit oder ohne KI) bis hin zum Datenschutz, den Nachbarn, öffentlichen Interessen und vielleicht dem Betriebsrat sind bei einer Videoüberwachung viele Interessen und Rechte Betroffener zu berücksichtigen. Stadtritter berät Sie zu all den Themen und macht Vorschläge für das Video- und Datenschutzkonzept und empfiehlt einen passenden Facherrichter.

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    Videoüberwachung der Ratgeber

    Videoüberwachung ist das Beobachten, Erfassen, Erkennen, Identifizieren und Überprüfen eines ausgewählten Bereiches. Mithilfe verschiedener Kameras, Sensoren und Detektionsverfahren, können unter anderem Häuser überwacht werden. Die Videoüberwachung verfügt über viele Komponenten. Dazu gehören z. B. Analysesoftwaresysteme, Kameras, Verkabelungstechnik (oder Funk) und Aufzeichnungs-/Speichermedien. Sie kann vielseitig genutzt werden.

    Die häufigsten Verwendungszwecke sind:

    • Beschränkung des Vandalismus auf ein Minimum,
    • Verhinderung von Diebstählen,
    • verfolgen und überwachen von Abläufen,
    • Gefahrenüberwachung (Brandrisiko, Mitarbeiterüberwachung, …)
    • Analysieren und Aufklären von Straftaten,
    • schnelles Reagieren und
    • Alarmierung

    Vorteile der Videoüberwachung

    Die Videoüberwachung bietet viele einzigartige Sicherheitslösungen. Gerade im Bereich der KI-Technologie ist die Videoüberwachung ein Vorreiter. Durch stetige Innovation und Entwicklung in diesem Bereich können mittlerweile Brände erkannt werden. Auch eine Differenzierung zwischen Personen löst das Problem von unbefugtem Personal in bestimmten Gebäudeteilen. Hier gewinnen Sie weitere Einblicke:

    Geldersparnis

    Videoüberwachung ist eine sinnvolle Ergänzung zu bestehenden Sicherheitsmaßnahmen. So benötigen Sie statt drei bis vier Wachmänner vor Ort, nur ein bis zwei Kameras – die einen deutlich geringeren Preis kosten.

    Fernzugriff

    Durch den Fernzugriff können Sie von überall aus der Welt auf Ihre Kameras zugreifen. Das ermöglicht das Einsehen verschiedener Bereiche, sowie das Verändern von Einstellungen. Sollten Sie selbst sich im Urlaub oder als Gewerbetreibender zu Hause befinden, können Sie trotzdem bequem auf alle Kameras zugreifen.

    KI-Technologie

    Die Videobänder müssen nicht länger durchgesehen werden. Stattdessen ermöglicht künstliche Intelligenz das Erkennen verschiedener Gefahren, basierend auf einem Algorithmus. So können auch rechtzeitig Diebstahl, Überfälle und Feuer verhindert werden oder deren Schaden frühzeitig eingegrenzt werden oder im Nachhinein die Ursachen schneller auf den Aufzeichnungen gefunden werden.

    Zeitersparnis

    Videoüberwachung spart Ihnen nicht nur Geld, sondern auch Zeit. Kameras können sensorisch mehr Bereiche abdecken, als der Mensch es kann. Nehmen wir als Beispiel das Messen von Temperaturen. Was sonst mehrere teure Fachkräfte und Technikbauteile erfordert, wird nun mit Videoüberwachung abgedeckt – noch dazu automatisch.

    Einrichten von Abläufen

    Ein Wachmann kann über den Tag unaufmerksam werden oder fehleranfällig werden. Kameras sind rund um die Uhr einsatzbereit. Im Alarmfall informieren Sensoren und Kameras die Leitstelle und verhindern somit schlimmeres. Das funktioniert um einiges schneller als bei einem Wachmann. Dieser wird aus seiner Alltagsroutine gerissen. Meist braucht es mehr als ein paar Augen, um einen Brand frühzeitig zu erkennen.

    Aufschaltung

    Sollte es also zu einem Notfall kommen, führt Panik zu einem Verlassen der vorgefertigten Pläne. Eine Aufschaltung verhindert dies. Die NSL-Fachkräfte sind nicht nur psychologisch, sondern auch prozessgeschult. Kommt es zu einem Alarmfall, reagieren diese ruhig und können Rettungskräfte hinzuziehen.

    Aufnahmen bei Nacht

    Die verpixelten Bilder, die vor einigen Jahren noch gang und gäbe waren, gehören im Bereich der Videoüberwachung der Vergangenheit an. Modernste, hochauflösende Kameras machen mittlerweile auch im Dunkeln das Unterscheiden verschiedener Personen möglich.

    Sensorisches Erfassen von Daten

    Die Videoüberwachung verfügt über die Fähigkeit, mit vielen Komponenten ergänzt zu werden. Der Mensch kann viele Sinneseindrücke – wie etwa Infrarot – nicht verarbeiten. Die Kamera kann diese nicht nur wahrnehmen, sondern auch genau erfassen, speichern und auswerten.

    Kameras besitzen – Wie ist das rechtlich in Deutschland?

    Wenn Sie sich privat oder gewerblich Kameras zulegen möchten, gibt es einiges zu beachten. Unter anderem, welches Videomaterial sie verwenden dürfen und was es mit dem Datenschutz auf sich hat.

    Gesetzesgrundlage

    Das Aufzeichnen eines Videos nimmt zumeist einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte in Kauf. Das ist nicht unproblematisch, da der Datenschutz gerade in Deutschland detailliert festgelegt wird. Die zwei wichtigsten Gesetzesgrundlagen, auf denen dieser Artikel (und unsere Datenschutzgesetze) gestützt sind, sind die Datenschutzgrundverordnung (auch: DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

    Wollen Sie sich noch einmal genauer mit dem Thema Datenschutz befassen, können Sie das hier tun:

    https://dsgvo-gesetz.de/, https://dsgvo-gesetz.de/bdsg/

    In einigen Bereichen ist eine Videoüberwachung nicht nur erwünscht, sondern auch Pflicht. Das gilt zum Beispiel in Banken oder Casinos. Hier fließen große Geldsummen. Der Sinn hinter der Videoüberwachung ist es, Straftäter abzuschrecken und zu erkennen, sollte eine Straftat begangen worden sein.

    Öffentlich vs. Privat – Unterschiede Video Überwachungskamera

    Öffentlich dürfen Kameras und Überwachungssoftware dann eingesetzt werden, wenn die Überwachung unter das Hausrecht fällt. Hausrecht bedeutet im Übrigen nicht, dass das Recht nur in Häusern gilt. Auch in Bus, Bahn und Hallen darf (wenn die Rahmenbedingungen es zulassen) gefilmt werden. Hierbei bedarf es einer gut sichtbaren Information. Die Zustimmung einer Person gilt ab dem Zeitpunkt als gegeben, bei dem die Person den Bereich betritt. Die Daten müssen nach Zweckerfüllung und nach Ablauf eines dafür geeigneten Zeitfensters gelöscht werden.

    Privat – Videoüberwachung Haus

    Im Privatbereich ist eine Überwachung zulässig, es sei denn, es werden weitere Personen aufgenommen. Diese müssen der Überwachung (und Aufzeichnung) zugestimmt haben. Das Filmen von Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen ist nicht erlaubt. Zeigt Ihre Kamera nur Ihr eigenes eingefriedetes Grundstück dürfen Sie diese im Rahmen Ihres Hausrechtes nutzen. Achtung, Dienstleister wie z.B. Postboten, Lieferservices oder Handarbeiter dürfen nicht gefilmt werden.

    Videoüberwachung – Nutzung und Anwendung

    Für Videoüberwachung gibt es eine Menge an Nutzungsmöglichkeiten, z. B. in der Brandfrüherkennung, der Arbeitsplatzüberwachung und sogar der Temperaturmessung. Sie können in Ergänzung oder als Ersatz zu vorhandenem Personal eingesetzt werden.

    Frühbranderkennung – videobasierte KI-Lösung

    Mithilfe intelligenter Algorithmen können einige Videosysteme frühzeitig Brände und Rauch erkennen. Entwickelt sich ein Brand, erkennt die KI diesen mit visuellem Detektionsverfahren als Gefahr und meldet das Ereignis an eine Notrufleitstelle (Link). Vor einigen Jahren wurden videobasierte Frühbranderkennungs-KIs ausschließlich ergänzend zu gewöhnlichen Brandmeldern eingesetzt. Mittlerweile können sie diese sogar ersetzen. Vor allem in großen, hohen Lagerhallen, im Fall von Schwefelbränden o.Ä., sind diese Systeme zu empfehlen. Der Rauch dringt in hohen Gebäuden meist erst zum Rauchmelder (der an der Decke befestigt ist) durch, wenn es bereits zu spät und der Warenbestand abgefackelt ist. Die videobasierte Frühbranderkennung erkennt das Feuer am Ursprung des Brandes. Oftmals reichen bereits einige Rauchschwaden, damit die KI einen Brand erkennt. Diese KI-basierten Systeme werden meist gewerblich genutzt. Die Frühbranderkennungssysteme verfügen über die Möglichkeit, automatisch zwischen verschiedenen Betriebsmodi zu wechseln (z.B. ab 22 Uhr die Sensoren anzuschalten).

    Gerade in Fabriken, bei denen bestimmte Substanzen, die so ähnlich wie Rauch sind, genutzt werden, kann diese Möglichkeit Ihnen viele Nerven ersparen. Als Beispiel könnte man hier ein Sägewerk nennen.

    Baustellenüberwachung – Diebstahlsicherung

    Durch den zunehmenden Rohstoffmangel werden auf Baustellen mehr und mehr Diebstähle registriert. Entwendet werden unterschiedliche Güter. Gemeldet werden Kleindiebstähle von Holz und Kupfer, aber auch Wärmepumpen, Bagger und Ähnliches werden bereits oft entwendet. Viele Baustellen arbeiten daher mit Alarmanlagen und Kameraüberwachung. Mithilfe bestimmter KIs können Diebe und unbefugte Personen auf der Baustelle erkannt werden, auch bei Nacht. Baustellenüberwachung als alleiniges Mittel hat allerdings einen großen Nachteil: Nicht alle Diebe werden mit einem lauten Alarm abgeschreckt. Außerhalb der Arbeitszeiten gibt es selten Personal, welches den Alarm überprüft. Das führt vor allem dazu, dass Fahrzeuge und Güter auch noch nach einem Alarm entwendet werden. Die Lösung dazu bietet eine Aufschaltung. Sollte ein Alarm losgehen, sorgt die Leitstelle dafür, dass umgehend Hilfe kommt. So werden die Täter erfasst, oder der Schaden auf ein Minimum reduziert.

    Temperaturmessung – die Wärmebildkamera

    In einigen Läden und Flughäfen werden bereits Infrarot- auch Wärmebildkameras verwendet, um die Temperatur der Kunden/Passanten zu messen. Die Temperatur ist bei den meisten Kameras bis auf 0.5 Grad genau. Gerade in Zeiten der Pandemie, kann es nützlich sein, Klienten vor Ladeneintritt auf Fieber zu überprüfen. Die Temperaturmessung findet nicht nur bei Menschen statt, sie kann auch zur Brandfrüherkennung eingesetzt werden (Hierbei wird nicht wie oben beschrieben auf das Licht, sondern auf die Temperatur geachtet.). Übersteigt die Temperatur einen bestimmten Wert und verändert sich die Temperatur in unmittelbarer Umgebung, geht die KI von einem Brand aus. Nun wird die angeschlossene Leitstelle alarmiert.

    Sicherheitstechnik Arbeitsplatzüberwachung

    Bei der Arbeitsplatzüberwachung existieren viele Schutzbestimmungen und Regeln, die es zu beachten gilt. Aufnahmen sind meist nur dann erlaubt, wenn die zu filmende Person ihr Einverständnis gegeben hat. In fast allen Bereichen müssen die Aufnahmen selbst mit Zustimmung meist nach 72 Stunden gelöscht werden. Diese Aufzeichnungen dürfen erst dann gemacht werden, wenn bereits mit anderen Mitteln versucht wurde, die Situation mit milderen Regeln zu lösen. Das ist der Fall, wenn nur dann gefilmt wird, wenn kein Betrieb herrscht. Generell gilt, dass bei einer Überwachung eventuelle Straftäter abgewehrt werden sollen. Auch Pflichtverletzungen soll vorgebeugt werden. Das Thema Kameras ist äußerst sensibel. Deswegen sollten Sie sich hier beraten lassen.

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