Seit 1. Januar 2024 gilt die Rauchmelderpflicht auch für Bestandsgebäude in Sachsen. Mit 2886 Brandeinsätzen in Dresden (+17,7 %) ist der Schutz dringender denn je.
Moderne Rauchmelder mit 10-Jahres-Batterie, präziser Sensorik und Funk-Vernetzung sorgen für Sicherheit. Fachgerechte Installation und Wartung sichern Funktion und erfüllen gesetzliche Vorschriften zuverlässig.
Rauchmelderpflicht in Dresden
Laut Sächsischer Bauordnung endet die Übergangsfrist 31.12.2023; ab 1. Jan 2024 müssen Bestandsgebäude Rauchwarnmelder haben. Dies gilt für Schlafräume & Rettungswege; Eigentümer Einbau-, Mieter Wartungspflicht. Brandschutz prüfen – Sicherheit erhöhen! dresden.de
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Frei sein von der Sorge, ob Ihr Rauchmelder wirklich funktioniert – das ist Lebensqualität, die Sie spüren werden.
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