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Elektrosmog und Sicherheitstechnik: Was Funkalarmanlagen und WLAN-Komponenten wirklich abstrahlen

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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026 | Autor: Stadtritter GmbH – Sicherheitstechnik mit VdS-zertifizierter Notruf- und Serviceleitstelle

Funkalarmanlagen, WLAN-Sensoren, Smart-Home-Komponenten – moderne Sicherheitstechnik kommuniziert kabellos. Damit verbindet sich für viele Eigentümer eine berechtigte Frage: Wie hoch ist die elektromagnetische Belastung im eigenen Zuhause wirklich – und welche Rolle spielt Sicherheitstechnik dabei? Dieser Ratgeber ordnet Begriffe, Grenzwerte und reale Sendeleistungen ein. Ohne Panik, ohne Verharmlosung.


Das Wichtigste in 30 Sekunden:
– Hochfrequente Felder von WLAN, ZigBee oder Funkalarmsensoren zählen zur nichtionisierenden Strahlung und sind in Deutschland klar reguliert (26. BImSchV, Funkanlagengesetz).
– Grenzwert im WLAN-Frequenzbereich: 61 V/m – die typische Sendeleistung einer Funkalarmkomponente liegt bei wenigen Prozent dieses Wertes.
– Funksensoren senden nur kurz und nur bei Ereignis – ein Smartphone-Telefonat erzeugt mehr elektromagnetische Energie als alle Sensoren eines Einfamilienhauses an einem ganzen Tag.
– Das Bundesamt für Strahlenschutz: „Schutzprodukte gegen Elektrosmog sind unnötig oder ungeeignet”.
– Wirksame Vorsorge entsteht durch Abstand – nicht durch Zubehör.


Was bedeutet „Elektrosmog” überhaupt?

„Elektrosmog” ist ein umgangssprachlicher Sammelbegriff. Die wissenschaftliche Bezeichnung lautet elektromagnetische Felder (EMF). Unterschieden werden zwei Bereiche:

  • Niederfrequente Felder (NF): entstehen rund um Stromleitungen, Haushaltsgeräte und das Stromnetz mit 50 Hz.
  • Hochfrequente Felder (HF): entstehen durch Funkanwendungen wie WLAN, Mobilfunk, Bluetooth, DECT, ZigBee und Funkalarmsysteme. Frequenzbereich: 9 kHz bis 300 GHz.

Wichtig zur Abgrenzung: Beide Bereiche zählen zur nichtionisierenden Strahlung. Sie hat zu wenig Energie, um Moleküle zu spalten – im Gegensatz zu ionisierender Strahlung wie Röntgen oder radioaktiver Strahlung. Diese Unterscheidung ist fundamental und wird in Diskussionen oft unterschlagen.

Wer reguliert die Belastung in Deutschland?

Drei Säulen prägen den rechtlichen Rahmen:

  1. 26. BImSchV – die Verordnung über elektromagnetische Felder, seit 1997 in Kraft, novelliert 2013. Sie regelt ortsfeste Funkanlagen wie Mobilfunkmasten.
  2. Funkanlagengesetz (FuAG) – regelt mobile Endgeräte: Smartphones, WLAN-Router, Funksensoren, Alarmkomponenten.
  3. CE-Konformität nach der Funkanlagenrichtlinie (RED) – Voraussetzung für den Verkauf in der EU.

Federführend in der wissenschaftlichen Bewertung ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Grundlage der Grenzwerte sind die Leitlinien der ICNIRP (Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung), zuletzt aktualisiert 2020.

Die geltenden Grenzwerte für hochfrequente Felder

Frequenzbereich Anwendung Grenzwert (V/m)
0,1 – 1 MHz Lang-/Mittelwelle 87
10 – 400 MHz UKW, Funktechnik 28
800 MHz LTE 800 38
900 MHz GSM 41
1.800 MHz GSM 1800, LTE 1800 58
2.000 – 300.000 MHz WLAN 2,4/5 GHz, UMTS, 5G 61

Zusätzlich gilt für körpernahe Geräte (Smartphone am Ohr, Smartwatch am Handgelenk) der SAR-Wert (Spezifische Absorptionsrate): max. 2 W/kg, gemittelt über 10 g Gewebe. Die Grenzwerte enthalten einen Sicherheitsfaktor von 50 gegenüber der nachgewiesenen Wirkschwelle.

Was die Wissenschaft sagt

Der einzige gesicherte Wirkmechanismus hochfrequenter Felder ist Erwärmung des Gewebes – oberhalb einer Schwelle, die durch die Grenzwerte mit Sicherheitsfaktor 50 unterschritten wird.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft hochfrequente EM-Felder seit 2011 als Gruppe 2B ein: „möglicherweise krebserregend”. In dieselbe Kategorie fallen unter anderem eingelegtes Gemüse oder Aloe Vera. Eine Einstufung in die strengeren Kategorien 2A („wahrscheinlich”) oder 1 („erwiesen”) liegt für hochfrequente EM-Felder nicht vor.

Die SCHEER-Stellungnahme 2023 (Wissenschaftlicher Ausschuss der EU-Kommission), bewertet vom BfS, bestätigt: Unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte sind keine reproduzierbar nachgewiesenen gesundheitsschädlichen Effekte feststellbar – auch nicht für Schlafqualität, Konzentrationsfähigkeit oder neurologische Symptome.

Sendeleistungen im Alltagsvergleich

Die wichtigste Kennzahl für die reale Belastung ist die Sendeleistung. Größere Distanz reduziert die Feldstärke quadratisch: Bei doppeltem Abstand ein Viertel der Feldstärke, bei dreifachem ein Neuntel.

Gerät Sendeleistung Sendedauer
Funksensor 868 MHz (Alarmanlage) 1 – 25 mW Millisekunden bei Auslösung
ZigBee-Sensor 2,4 GHz 10 – 100 mW Heartbeat alle paar Minuten
WLAN-Router 2,4 GHz bis 100 mW Dauerbetrieb
Babyphone / DECT 250 mW Dauerbetrieb
Bluetooth-Lautsprecher bis 100 mW Verbindungsdauer
Smartphone (LTE-Telefonat) 200 – 2.000 mW Sprechdauer, direkt am Kopf
Mobilfunk-Basisstation (Antenne) 10 – 50 W (gerichtet) Dauerbetrieb

Die Konsequenz: Eine Funkalarmanlage gehört zu den leisesten Sendern im Haushalt. Ein einziges Telefonat am Smartphone übertrifft die kumulierte Tagesexposition durch alle Alarmsensoren um den Faktor 1.000 bis 10.000.

Was bedeutet das konkret für Sicherheitstechnik?

Drei Punkte stehen im Vordergrund:

▸ Sendeverhalten. Funksensoren senden nicht permanent. Ein Bewegungsmelder funkt nur, wenn er auslöst – meist 200 Millisekunden, einige Male am Tag. Türkontakte senden bei Öffnung und Schließung. ZigBee-Knoten halten sich mit kurzen Statusmeldungen im Sekundenrhythmus aktiv.

▸ Frequenzwahl. Hochwertige Funkalarmsysteme nutzen 868 MHz als primären Sensorfunk. Diese Frequenz hat eine bessere Durchdringung als 2,4 GHz, erlaubt geringere Sendeleistung und liegt in einem regulierten ISM-Band mit gesetzlich begrenztem Duty-Cycle.

▸ Architektur. Eine moderne Alarmzentrale bündelt alle Funkströme und kommuniziert mit der Leitstelle bevorzugt über das LAN – also über das Netzwerkkabel, das keinerlei Funkstrahlung erzeugt. Mobilfunk dient als Backup bei Kabel- oder Internetausfall.

Transparenz als Qualitätsmerkmal

Wer Funktechnik im eigenen Zuhause installiert, sollte vom Anbieter konkrete Funkwerte erwarten dürfen: Frequenzbereiche, Sendeleistungen in mW und dBm, Reichweiten, Sendeintervalle. Diese Werte werden bei seriösen Anbietern offen kommuniziert – und in den technischen Datenblättern der Komponenten dokumentiert. Wer keine Auskunft gibt, hat etwas zu verbergen.

Die Stadtritter One Alarmanlage etwa veröffentlicht ihre Funkwerte vollständig: 868 MHz Sensorfunk mit max. 25 mW (14 dBm), ZigBee 2,4 GHz mit max. 100 mW (20 dBm), redundante Übertragung zur VdS-zertifizierten Leitstelle via LAN und GSM. Die ausführliche Einordnung dieser Werte findet sich im technischen Faktencheck auf alarmanlage.de.

Die Position des BfS zu „Anti-Elektrosmog-Produkten”

Auf seiner offiziellen Informationsseite schreibt das BfS wörtlich:

„Sogenannte Schutzprodukte gegen Elektrosmog sind unnötig oder ungeeignet.”

Gemeint sind Aufkleber, Steine, Anhänger, Folien oder Bettüberzüge, die mit „Harmonisierung” oder „Abschirmung” werben. Das BfS weist auf zwei Probleme hin:

  1. Es existiert keine wissenschaftliche Grundlage für die beworbene Wirkung.
  2. Echte Abschirmungen können die Belastung sogar erhöhen – weil Smartphones und Sensoren bei schlechtem Empfang automatisch stärker senden, um den Verbindungsverlust auszugleichen.

Sinnvolle Vorsorge – pragmatisch

Wer die persönliche Exposition reduzieren möchte, erreicht das durch:

  • Abstand: Router und Repeater nicht direkt am Kopfende des Bettes platzieren.
  • Verkabelung, wo möglich: Ethernet statt WLAN am Schreibtisch.
  • Eco-Modus: Viele WLAN-Router und DECT-Stationen reduzieren ihre Leistung automatisch, wenn keine Kommunikation läuft.
  • Headset oder Freisprechen beim Telefonieren – die wirksamste Einzelmaßnahme.
  • Nachtschaltung für WLAN, wenn das Netz nachts nicht gebraucht wird.

Fazit

Funktechnik in der Sicherheit ist keine relevante Quelle elektromagnetischer Belastung. Sensoren senden kurz, schwach und gezielt. Im häuslichen Spektrum liegen Smartphone, WLAN-Router und DECT-Telefon deutlich vor jeder Alarmkomponente.

Wer sich für eine Funkalarmanlage entscheidet, gewinnt damit Nachrüstbarkeit, Manipulationssicherheit durch Verschlüsselung und Redundanz – bei einer Funkbelastung, die weit unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte und unterhalb der ohnehin vorhandenen Alltagstechnik bleibt. Bei Beratungsbedarf zur konkreten Sensorplatzierung im eigenen Objekt steht das Stadtritter-Beratungsteam zur Verfügung.

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    Häufige Fragen (FAQ)

    Nach aktuellem wissenschaftlichem Konsens und bei Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte: nein. Die Sendeleistung typischer Heim-Router liegt um Faktor 60 unter den geltenden Limits. Die SCHEER-Bewertung 2023 bestätigt: keine reproduzierbar nachgewiesenen Effekte unterhalb der Grenzwerte.

    Nein. Smartphones senden je nach Empfangslage bis zu 2.000 mW über mehrere Minuten direkt am Kopf. Alarmsensoren senden 1 – 100 mW über Millisekunden, oft mehrere Meter entfernt vom Aufenthaltsort der Bewohner.

    Aus messbarer EMF-Sicht ist das nicht erforderlich. Wer trotzdem Abstand wünscht, kann Sensoren bewusst außerhalb des Kopfbereichs platzieren.

    Hochwertige Systeme nutzen 868 MHz für den Sensorfunk (gute Durchdringung, niedrige Sendeleistung) und 2,4 GHz für ZigBee-Smart-Home-Komponenten. Beide Bänder sind ISM-Bänder mit gesetzlich begrenzten Sendeleistungen.

    Laut Bundesamt für Strahlenschutz: nichts oder das Gegenteil. Schirmungen können dazu führen, dass Endgeräte bei schlechterem Empfang automatisch stärker senden – die persönliche Belastung steigt damit, statt zu sinken.

    Abstand halten, Headset oder Freisprechen nutzen, WLAN-Router nicht direkt am Bett platzieren, im Eco-Modus betreiben. Diese Maßnahmen sind kostenlos und nachweislich wirksam.

    Quellen: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), 26. BImSchV, ICNIRP-Leitlinien 2020, SCHEER-Stellungnahme 2023 der EU-Kommission, WHO-IARC-Monographie Vol. 102.

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