Zuletzt aktualisiert: April 2026 | Autor: Stadtritter GmbH, Betreiber einer VdS-zertifizierten Notruf- und Serviceleitstelle, seit 2013 aktiv
Seit der Teillegalisierung 2024 entstehen in Deutschland Cannabis-Fachgeschäfte und Anbau-Vereinigungen. Die Sicherheitsanforderungen sind hoch, gesetzlich, versicherungstechnisch und in der Praxis. Dieser Beitrag zeigt, wie ein konformes Sicherheitskonzept aussieht.
Das Wichtigste in 30 Sekunden:
– KCanG §11: Umfassender Sicherheitsstandard Pflicht
– Alarmanlage konform nach EN 50131 Grad 2; Anforderungen des Versicherers beachten
– Zutrittskontrolle und Videoüberwachung dokumentiert
– Tresor für Lagerung, Kassenhandhabung mit Zeitverzögerung
– Stadtritter unterstützt als Betreiber einer VdS-zertifizierten Notruf- und Serviceleitstelle
Rechtsgrundlage: KCanG §11
Seit 1. April 2024 ist der Anbau und Besitz von Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert. Das Cannabisgesetz (KCanG) §11 regelt konkrete Sicherheitsanforderungen für Anbauvereinigungen und gewerbliche Ausgabestellen:
- Gesicherte Räumlichkeiten gegen unbefugten Zutritt
- Schutz vor Diebstahl durch bauliche und elektronische Maßnahmen
- Videoüberwachung mit Protokollierung
- Zutrittskontrolle nur für berechtigte Personen
- Dokumentation aller Sicherheitsmaßnahmen
Ohne konformes Sicherheitskonzept droht der Verlust der Genehmigung.
Gesundheitliche und rechtliche Besonderheiten
Cannabis-Abgabestellen unterliegen zusätzlich:
- Jugendschutzgesetz (Altersverifikation)
- Abgabemenge-Dokumentation (§10 KCanG)
- Anbaudokumentation (§25 KCanG für Anbauvereinigungen)
- Datenschutz nach DSGVO für Mitglieder-/Kundendaten
Die 5 Ebenen der Absicherung
1. Mechanischer Grundschutz
- Schutztür RC3 oder höher
- Fenster mit Pilzkopfverriegelung und Sicherheitsfolie
- Keller-/Souterrain-Zugänge mit Einbruchschutz
- Tresor für Lager (mindestens Klasse 1 nach EN 1143-1)
2. Elektronische Überwachung
- Alarmanlage konform nach EN 50131 Grad 2
- Öffnungsmelder an allen Zugängen
- Glasbruchmelder im Verkaufsraum
- Bewegungsmelder in Lagerbereichen
- Manipulationsschutz auf allen Meldern
3. Videoüberwachung
- Kameras an allen Ein-/Ausgängen, Kassen, Lagerzugängen
- Auflösung mindestens 1080p, nachts IR-fähig
- Aufzeichnung revisionssicher, DSGVO-konform
- Speicherdauer 14 bis 30 Tage (je nach Landesauslegung)
Details im Fachartikel Videoüberwachung DSGVO.
4. Zutrittskontrolle
- RFID-basierte Zugänge für Mitarbeiter
- Unterschiedliche Berechtigungsstufen (Verkauf, Lager, Anbau)
- Protokollierung jedes Zugangs
5. Leitstellenaufschaltung
- 24/7 Leitstellenverbindung
- Stiller Alarm bei Überfall (HelpMeButton)
- Videoverifikation im Alarmfall
- Dokumentierte Maßnahmenkette
Personal- und Überfallschutz
Da Cannabis-Shops neue Zielobjekte für Überfälle sind, wird empfohlen:
- HelpMeButton am Verkaufsplatz (stiller Alarm)
- Deeskalationstraining der Mitarbeiter
- Zwei-Personen-Regel beim Abschluss
- Bargeldreduktion durch bargeldlose Zahlung
Details im Fachartikel Panic Button Ratgeber.
Anbauvereinigungen
Hier sind zusätzliche Maßnahmen notwendig:
- Perimeterschutz (Zaun, Bewegungsmelder außen)
- Klimatisierungs-Alarmierung (Plant-Stress-Schutz zu erkennen)
- Zutrittskontrolle dokumentiert
- Videoüberwachung der Anbauzonen
- Leitstellenaufschaltung auch für technische Alarme
Kosten-Beispiel Cannabis-Fachgeschäft 150 qm
| Position | Einmalig | Monatlich |
|---|---|---|
| Schutztür RC3 + Fenster | 6.000 € | – |
| Alarmanlage konform nach EN 50131 Grad 2, inkl. Installation | 8.500 € | – |
| Videoanlage 6 Kameras + NVR | 4.500 € | – |
| Zutrittskontrolle | 3.200 € | – |
| Tresor | 1.800 € | – |
| HelpMeButton | 99 € | 9,98 € |
| Leitstellenaufschaltung | – | 60 € |
| Wartung | – | 180 € |
Summe: einmalig ca. 24.000 € + ca. 250 €/Monat.
Für Anbauvereinigungen höher (mechanisch + außen).
Versicherung
Cannabis-Fachgeschäfte sind versicherungstechnisch neue Kategorie. Erwartung:
– Deutlich höhere Prämien als Standardgewerbe
– Dokumentierte Sicherheitstechnik Voraussetzung
– Tresor-Pflicht für Versicherungsanerkennung
Ablauf mit Stadtritter
- Erst-Beratung vor Ort, Objektanalyse
- Konzept-Erstellung KCanG-konform
- Installation durch geeignete Facherrichter oder Partner
- Leitstellenanbindung 24/7
- Schulung der Mitarbeiter
- Laufende Wartung mit Dokumentation für Genehmigungsbehörde
Sie planen eine Cannabis-Abgabestelle? Kostenfreie Sicherheitsberatung: Technik und Aufschaltung werden auf die Anforderungen an Ihr Geschäft abgestimmt.
Häufig gestellte Fragen
Ist die Alarmanlage Pflicht?
Ja, nach §11 KCanG zwingend.
Welches Sicherungsniveau ist für die Alarmanlage gefordert?
Das KCanG nennt keine feste Sicherungsklasse. Maßgeblich sind die Auflagen der Genehmigungsbehörde und die Anforderungen, die der Versicherer an die Sicherungstechnik stellt. Technische Grundlage für Einbruchmeldeanlagen ist die Normenreihe EN 50131; die konkrete Auslegung wird objektbezogen festgelegt.
Dürfen wir Videoaufzeichnungen speichern?
Ja, DSGVO-konform mit Aushang, begrenzter Speicherdauer und Zugriffskontrolle.
Kostet der Tresor extra?
Ja, je nach Klasse 1.500 bis 6.000 €. Versicherungsvoraussetzung.
Bietet Stadtritter ein Komplettpaket?
Ja, von Objektanalyse bis Wartung aus einer Hand.
Wie lässt sich eine Anlage auf die Leitstelle aufschalten?
Grundlage ist ein Aufschaltvertrag. Technisch übergibt die Alarmanlage den Alarm über ein Alarmübertragungsgerät oder direkt per IP- beziehungsweise Mobilfunkverbindung an die Notruf- und Serviceleitstelle; Übertragungsweg und Übertragungsprotokoll müssen dabei auf beiden Seiten übereinstimmen. Die Einrichtung übernimmt der Errichter der Anlage oder der Betreiber selbst. Im Maßnahmegespräch werden Objektdaten, Ansprechpartner, Codewort und die Dienstanweisung für die Leitstelle festgelegt und als Maßnahmenplan hinterlegt.
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