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Alarmanlage Berlin: verlässlicher Schutz

Genießen Sie jeden Urlaub und jeden Abend mit der Gewissheit, dass daheim alles sicher ist. In Berlin werden jährlich Tausende Einbrüche gemeldet, doch Sie können mit den Alarmanlagen von Stadtritter vorsorgen. Eine moderne Alarmanlage in Berlin verschafft Ihnen den Freiraum, sich auf das Schöne im Leben zu konzentrieren, anstatt sich um mögliche Einbruchsversuche zu sorgen. Als Experten für Alarmanlagen in Berlin sorgt Stadtritter für Ihre Sicherheit.

Alarmanlagen in Berlin

Warum Stadtritter-Alarmanlagen?

Individuelle Sicherheitskonzepte

Gemeinsam mit Ihnen wird festgelegt, wie Sie optimalen Schutz erhalten und trotzdem flexibel bleiben, ob Haus, Wohnung oder Gewerbefläche.

Mietoptionen ohne hohe Anschaffungskosten

Starten Sie direkt durch, ohne an großen Einmalkosten zu ersticken. Wartung, Installation und 24/7-Alarmanlagenüberwachung sind inklusive.

24/7-Überwachung durch eigene Notrufleitstelle

Während Sie sich entspannen, ist die Leitstelle wachsam. Im Ernstfall informiert Stadtritter sofort Polizei, Feuerwehr oder Wachschutz.

Umfassender Service & transparente Kosten

Klarheit ist Stadtritter wichtig. Keine versteckten Gebühren, kein Kleingedrucktes.

Die Alarmsysteme von Stadtritter im Detail

Alarmanlagen für Haus und Wohnung

Fühlen Sie sich in Ihren eigenen vier Wänden endlich wieder richtig geborgen. Funkalarmanlagen und intuitive App-Steuerung sorgen dafür, dass Ihnen entgeht, was Sie sehen wollen (z. B. Besucher, Post), und Sie vor Einbrüchen gewarnt werden, die Sie nicht sehen möchten.

Smarte Alarmsysteme

Die Stadtritter ONE verbindet Einbruch- und Brandschutz. Ein kurzer Blick auf Ihr Smartphone genügt, um sicherzugehen, dass alles in bester Ordnung ist. So wird Sicherheit zum komfortablen Teil Ihres Alltags. Mit der Smart-Home-Integration verbinden Sie Ihre Alarmanlage nahtlos mit anderen Systemen.

Gewerbealarmsysteme

Ob Ladengeschäft oder Büro: Schaffen Sie eine sorgenfreie Arbeitsumgebung, in der Sie und Ihre Mitarbeiter sich geschützt fühlen und sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Die professionellen Alarmanlagen bieten, dank Aufschaltung auf VdS-zertifizierte Leitstelle, höchste Sicherheitsstandards für Gewerbeobjekte in Berlin.

Welche Objekte in Berlin gesichert werden

Alarmanlagen von Stadtritter sichern in Berlin Objekte mit sehr unterschiedlicher Nutzung: Wohnheime, Hochschulen, Unterkünfte, Hotels, Fuhrparks, Gewerbeobjekte, Arztpraxen und öffentliche Objekte. Jede Nutzungsart bringt eigene Anforderungen an Meldertechnik, Scharfschaltung und Zutritt mit sich. Das Sicherheitskonzept entsteht deshalb am konkreten Objekt und wird vor Ort gemeinsam mit den Verantwortlichen festgelegt.

Einbruchslage in Berlin: die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik

Die Polizei Berlin hat für das Jahr 2025 insgesamt 10.618 Fälle von Wohnraumeinbruchdiebstahl erfasst. Gegenüber 2024 mit 8.529 Fällen ist das ein Anstieg um 2.089 Fälle oder 24,5 Prozent. Der Zehnjahresdurchschnitt liegt bei 8.131 erfassten Fällen, das Berichtsjahr 2025 liegt also deutlich darüber. Aufgeteilt nach Objektart entfielen 8.543 Fälle auf Einbrüche in Wohnungen, ein Plus von 30,4 Prozent, und 2.075 Fälle auf Einbrüche in Villen und Einfamilienhäuser, ein Plus von 5,0 Prozent (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2025, Polizei Berlin).

Zwei weitere Werte aus derselben Statistik sind für die Schutzplanung aussagekräftiger als die reine Fallzahl:

  • Aufklärungsquote 7,9 Prozent. Im Jahr davor lag sie bei 10,0 Prozent. Die Aufklärung nach der Tat ist damit die schwächste Säule des Schutzes.
  • Versuchsanteil 45,8 Prozent. 2024 waren es 46,0 Prozent. Knapp jede zweite Tat blieb also im Versuch stecken, sehr häufig, weil ein Bauteil länger standhielt als eingeplant oder weil die Tat bemerkt wurde.

Die von der Polizei Berlin für 2025 erfasste Schadenssumme betrug rund 50,8 Millionen Euro, im Durchschnitt 8.832 Euro je vollendetem Fall (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2025, Polizei Berlin). Der Versuchsanteil ist dabei der eigentliche Hebel: Er zeigt, dass Widerstand und frühe Entdeckung wirken. Genau dort setzt eine überwachte Alarmanlage an.

Wohnungseinbruch in den Berliner Bezirken

Die Polizei Berlin veröffentlicht die Fallzahlen zusätzlich kleinräumig im Kriminalitätsatlas Berlin. Dort steht neben der Fallzahl die Häufigkeitszahl, also die Zahl der erfassten Fälle je 100.000 Einwohnende. Sie macht Bezirke unterschiedlicher Größe vergleichbar. Für Wohnraumeinbruch lag der Berliner Gesamtwert 2025 bei 272,1. Hinweis zum Vergleich: Die hier genannten HZ für Berlin und seine Bezirke stammen aus dem Kriminalitätsatlas Berlin. Der Statistikblock auf dieser Seite nutzt dagegen die BKA-Kreistabelle KR-F-01-T01. Beide Auswertungen weisen für Berlin unterschiedliche HZ aus; die Werte werden deshalb getrennt dargestellt und nicht miteinander verrechnet.

Nach Häufigkeitszahl waren diese Bezirke 2025 am stärksten belastet:

  • Charlottenburg-Wilmersdorf: 1.548 Fälle, Häufigkeitszahl 451,5
  • Steglitz-Zehlendorf: 1.143 Fälle, Häufigkeitszahl 369,5
  • Treptow-Köpenick: 901 Fälle, Häufigkeitszahl 300,9
  • Marzahn-Hellersdorf: 810 Fälle, Häufigkeitszahl 274,2
  • Tempelhof-Schöneberg: 963 Fälle, Häufigkeitszahl 269,6

Am unteren Ende der Skala stehen Neukölln mit 208,9, Lichtenberg mit 224,2 und Mitte mit 228,2. Die höchste absolute Fallzahl trägt Charlottenburg-Wilmersdorf, gefolgt von Steglitz-Zehlendorf und Pankow mit 1.009 Fällen (Quelle: Kriminalitätsatlas Berlin, Polizei Berlin, Datenstand 2025).

Noch schärfer wird das Bild eine Ebene tiefer, auf den Bezirksregionen. Die höchsten Häufigkeitszahlen für Wohnraumeinbruch wies 2025 die Bezirksregion Grunewald mit 768,0 bei 152 Fällen aus. Es folgen Lietzenburger Straße mit 626,9 bei 254 Fällen, Zehlendorf Nord mit 621,2 bei 265 Fällen, Lichtenrade Nord mit 569,4 bei 121 Fällen und Halensee mit 514,6 bei 145 Fällen (Quelle: Kriminalitätsatlas Berlin, Polizei Berlin, Datenstand 2025).

Auffällig ist, dass die Spitzenwerte nicht in den innerstädtischen Bezirken liegen, sondern in Lagen mit hohem Anteil an Ein- und Zweifamilienhäusern und Zugängen von mehreren Seiten. Der Bezirk bestimmt den Schutzbedarf nicht, er verschiebt aber die Gewichtung zwischen Außenhautüberwachung, Fallenschutz im Innenraum und Überwachung der Zuwege.

Rechtslage: Wohnungseinbruch, Mietwohnung und Zustimmung

Wohnungseinbruchdiebstahl im Strafgesetzbuch

Wohnungseinbruchdiebstahl ist in § 244 Absatz 1 Nummer 3 des Strafgesetzbuchs geregelt. Erfasst ist, wer zur Ausführung der Tat in eine Wohnung einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel eindringt oder sich in der Wohnung verborgen hält. Der Strafrahmen reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Betrifft die Tat eine dauerhaft genutzte Privatwohnung, gilt nach § 244 Absatz 4 StGB ein Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Bereits der Versuch ist nach § 244 Absatz 2 StGB strafbar (Quelle: Strafgesetzbuch, § 244).

Alarmanlage in der Mietwohnung

Für Mietverhältnisse ist § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuchs einschlägig. Danach können Mieterinnen und Mieter verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Einbruchsschutz dienen. Der Anspruch besteht nicht, wenn die Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Mieterinteressen nicht zugemutet werden kann. Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam (Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, § 554).

Praktisch entscheidet die Ausführung: Funkbasierte Technik kommt ohne Eingriff in die Bausubstanz aus und lässt sich rückstandsarm zurückbauen. Was im Einzelfall als bauliche Veränderung gilt und welche Zustimmung nötig ist, wird vor der Montage mit der Eigentümerseite geklärt.

Einbruchschutz aus Sicht der Eigentümerseite

Rüstet die Eigentümerseite selbst nach, kann das je nach Ausführung eine Modernisierungsmaßnahme nach § 555b des Bürgerlichen Gesetzbuchs sein, etwa als Maßnahme, durch die der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht wird oder durch die die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden (Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, § 555b). Für Wohnungsunternehmen und Hausverwaltungen in Berlin ist dabei vor allem die gemeinsame Absicherung von Hauszugang, Kellerbereich und Tiefgarage ein Thema, weil dort mehrere Parteien betroffen sind.

Förderung und kostenfreie Beratung in Berlin

Der früher häufig genannte KfW-Investitionszuschuss 455-E für Einbruchschutz wird nicht mehr angeboten, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Die KfW führt Maßnahmen zum Einbruchschutz inzwischen unter dem Kredit 159 Altersgerecht Umbauen (Quelle: KfW, Förderangebot Einbruchschutz, Stand September 2026). Wer mit einer älteren Förderzusage plant, sollte den Stand vor der Beauftragung prüfen lassen.

Unabhängig von jeder Förderung berät die Beratungsstelle Einbruchschutz beim Landeskriminalamt Berlin kostenfrei und neutral. Sie sitzt am Platz der Luftbrücke 5 in 12101 Berlin und ist telefonisch unter (030) 4664 979999 erreichbar. Sprechzeiten sind montags von 10 bis 18 Uhr, dienstags und mittwochs von 8 bis 15 Uhr und donnerstags nach vorheriger Terminvereinbarung. Beraten wird auch vor Ort: bei Einfamilienhäusern, bei Gewerbeobjekten aller Art und bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, wenn die Lage im Haus eine höhere Einbruchwahrscheinlichkeit mit sich bringt. Für Neubau, Kauf oder umfassende Renovierung gibt es zusätzlich eine Bauberatung (Quelle: Polizei Berlin, Beratungsstelle Einbruchschutz).

Polizeiliche Beratung und Sicherheitstechnik ergänzen einander: Die Polizei bewertet vor allem die mechanische Sicherung, eine aufgeschaltete Alarmanlage die Erkennung und die Reaktion.

Alarmanlage in Berlin: Miete und Aufschaltung statt Kauf

Stadtritter vermietet die Sicherheitstechnik und schaltet sie auf die eigene Notruf- und Serviceleitstelle auf. Der Unterschied zum reinen Gerätekauf liegt weniger im Gerät als in dem, was nach dem Alarm passiert. Ein Melder erzeugt ein Signal. Erst die Aufschaltung sorgt dafür, dass dieses Signal von Menschen bewertet und nach einem vorher festgelegten Maßnahmenplan bearbeitet wird.

Die Notruf- und Serviceleitstelle ist VdS-zertifiziert, das dort eingesetzte Personal besteht aus entsprechend zertifizierten NSL-Fachkräften. Die Leitstelle verifiziert den Alarm, nimmt Kontakt zu den hinterlegten Personen auf und alarmiert bei Bedarf Polizei oder Feuerwehr. Wird Präsenz vor Ort nötig, zieht die Leitstelle Wachschutz-Partner von Stadtritter hinzu. Ob das für ein Objekt in Berlin sinnvoll ist, wird in der Beratung einzeln geklärt und ist keine Standardleistung.

Wie ein Sicherheitskonzept für ein Berliner Objekt entsteht

  • Objektaufnahme. Lage, Nutzung, Grundriss, Zugänge, Nachbarschaft und Sichtbeziehungen werden aufgenommen. Bei Mehrfamilienhäusern gehören Hauszugang, Keller und Tiefgarage dazu.
  • Schwachstellen. Erdgeschoss, erstes Obergeschoss, Balkon- und Terrassentüren sowie über Anleitern erreichbare Fenster werden gesondert betrachtet.
  • Meldertechnik. Aus der Nutzung ergibt sich, ob die Außenhaut überwacht wird, ob Bewegungsmelder im Innenraum sinnvoll sind und wie Haustiere berücksichtigt werden.
  • Scharfschaltung und Zutritt. Wer schaltet wann scharf, wer hat Zutritt, wie werden Reinigung, Handwerk und Lieferungen abgebildet.
  • Aufschaltung. Der Maßnahmenplan legt fest, wer in welcher Reihenfolge erreicht wird und wann Polizei oder Feuerwehr alarmiert werden.
  • Betrieb. Wartung, Funktionsprüfung und Anpassung bei Nutzungsänderung gehören zum Mietmodell.

Häufige Fragen zur Alarmanlage in Berlin

In welchen Berliner Bezirken wird am häufigsten eingebrochen?

Nach Häufigkeitszahl lag Charlottenburg-Wilmersdorf 2025 mit 451,5 Fällen je 100.000 Einwohnende an der Spitze, gefolgt von Steglitz-Zehlendorf mit 369,5 und Treptow-Köpenick mit 300,9. Der Berliner Gesamtwert lag bei 272,1 (Quelle: Kriminalitätsatlas Berlin, Polizei Berlin, Datenstand 2025). Auf Ebene der Bezirksregionen führt Grunewald mit 768,0.

Bringt eine Alarmanlage etwas, wenn ohnehin fast jede zweite Tat scheitert?

Der hohe Versuchsanteil von 45,8 Prozent im Jahr 2025 zeigt gerade, dass Widerstand und frühe Entdeckung wirken (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2025, Polizei Berlin). Eine Alarmanlage verkürzt die Zeit bis zur Entdeckung und erzeugt eine Reaktion, auch wenn niemand im Objekt ist.

Darf eine Alarmanlage in einer Mietwohnung installiert werden?

§ 554 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gibt Mieterinnen und Mietern einen Anspruch darauf, dass der Vermieter bauliche Veränderungen zum Einbruchsschutz erlaubt, soweit sie ihm zumutbar sind. Funkbasierte Technik ohne Eingriff in die Bausubstanz vereinfacht die Abstimmung erheblich.

Gibt es für Einbruchschutz noch eine staatliche Förderung?

Der Investitionszuschuss 455-E wird nicht mehr angeboten. Die KfW führt Einbruchschutz aktuell unter dem Kredit 159 Altersgerecht Umbauen (Quelle: KfW, Stand September 2026). Die polizeiliche Beratung beim Landeskriminalamt Berlin ist unabhängig davon kostenfrei.

Was passiert bei einem Alarm konkret?

Der Alarm läuft in der Notruf- und Serviceleitstelle auf und wird dort nach dem hinterlegten Maßnahmenplan bearbeitet: Verifikation, Ansprache der hinterlegten Personen und, falls erforderlich, Alarmierung von Polizei oder Feuerwehr. Eintreffzeiten hängen von Objekt und Lage ab und werden nicht zugesagt.

Weiterführend: Einbruchzahlen Berlin 2025, Kriminalstatistik Deutschland, Einbruchschutz, Alarmanlage mieten und Notruf- und Serviceleitstelle.

Das sagen Stadtritter-Kunden

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Mario Pollok
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Super Service,sehr nette Monteure,wir fühlen uns sicher und gut aufgehoben
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Elisa Look
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Seit kurzer Zeit haben wir nun unsere Anlage von Stadtritter und sind bisher sehr zufrieden. Besonders positiv war die Beratung durch Max Schilling – freundlich, kompetent und sehr verständlich erklärt. Von der ersten Kontaktaufnahme am Gartentor bis zur Installation lief alles freundlich, problemlos und unkompliziert. Auch die Montage und Einrichtung haben reibungslos funktioniert. Bis jetzt ein durchweg positiver Eindruck – wir fühlen uns gut betreut und sicher. Vielen Dank an Max Schilling und das Stadtritter-Team!
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Lars M.
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Das Gefühl von maximaler Sicherheit. Danke Stadtritter.
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Thomas Wittig
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Hervorragende Angebote - hohe Qualität und superschnelle Montage und Inbetriebnahme
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Melanie Sprewitz
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Schneller und verlässlicher Service
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Silvia G
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Das Team der Stadtritter sowie speziell Dominik, Max und Timo sind rundum kompetent, freundlich zugewandt und für alle Fragen jederzeit ansprechbar und erreichbar. Wir fühlen uns gut aufgehoben und nun absolut sicher in unseren 4 Wänden. Klare Kaufempfehlung. Die Anlage ist Bedienerfreundlich, die dazugehörige App verständlich und leicht zu handhaben. Toller Service!
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Peter Schönbeck
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Schnelle Installation, perfekte Einweisung. Alarmzentrale bei Auslösung schnell und immer freundlich. Jährliche Wartung der Anlage inclusive. Alle Mitarbeiter nett und freundlich.
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Schorni 1605
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Haben von Nachbarn die Empfehlung bekommen. Von der Beratung durch den Mitarbeiter Sebastian bis zur Montage der Alarmanlage durch den Mitarbeiter Timon hat alles bestens geklappt. Können die Fa. Stadtritter ruhigen Gewissens weiterempfehlen, was wir bei unseren Freunden bereits gemacht haben. Liebe Grüße
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    Amtliche Kriminalstatistik · PKS 2025

    Kriminalstatistik für Berlin

    Berlin

    Datengebiet: Stadtgebiet Berlin. Die folgenden Kennzahlen beziehen sich auf dieses Stadtgebiet.

    Umriss des Datengebiets Kreisfreie Stadt Berlin, keine Tatortkarte. Flächenstand 31.12.2025, auch bei älteren PKS-Jahren. © BKG 2025, dl-de/by-2-0; vereinfacht und für die Anzeige projiziert.

    Wohnungseinbruchdiebstahl

    Stadtgebiet Berlin · 2025

    Erfasste Fälle
    10.618
    Fälle je 100.000 Einwohner (HZ)
    288,1
    Aufklärungsquote im Datengebiet
    7,9 %

    Quelle: BKA, PKS 2025; 04-KR-BV, KR-F-01-T01; Deliktschlüssel 435*00.

    Belege und Nachrechnung

    Wohnungseinbruchdiebstahl §§ 244 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4, 244a StGB

    Einwohner im Datengebiet: nicht belegt. Einwohnerstand: nicht belegt.

    HZ = Fälle ÷ Einwohner × 100.000. Gerundete amtliche HZ; ohne belegte Einwohnerzahl keine Nachrechnung.

    Diesen Datenstand mit Quellen als JSON herunterladen

    Entwicklung 2013–2025 ansehen

    Stadtgebiet Berlin. Amtliche Jahresgebietsstände; Gebiets- und Methodenänderungen können Vergleiche einschränken. Keine umgerechnete Gemeindezeitreihe.

    Wohnungseinbruchdiebstahl – Stadtgebiet Berlin
    JahrFälleHZQuelle
    201311.566342,7PKS 2013, T01 – Kriminalitätsbetrachtung Kreise
    201412.159355,3PKS 2014, T01 – Grundtabelle Kreise
    201511.815340,5PKS 2015, T01 – Grundtabelle Kreise
    201611.507326,9PKS 2016, BKA-LKS-F-03-T01
    20178.580240,0PKS 2017, BKA-LKS-F-03-T01
    20187.574209,6PKS 2018, BKA-LKS-F-03-T01
    20197.965218,5PKS 2019, KR-F-01-T01
    20207.070192,7PKS 2020, KR-F-01-T01
    20214.984136,0PKS 2021, KR-F-01-T01
    20226.155167,4PKS 2022, KR-F-01-T01
    20238.323221,6PKS 2023, KR-F-01-T01
    20248.529232,9PKS 2024, KR-F-01-T01
    202510.618288,1PKS 2025, KR-F-01-T01

    Fahrraddiebstahl

    Stadtgebiet Berlin · 2025

    Erfasste Fälle
    22.630
    Fälle je 100.000 Einwohner (HZ)
    614,1
    Aufklärungsquote im Datengebiet
    4,9 %

    Quelle: BKA, PKS 2025; 04-KR-BV, KR-F-01-T01; Deliktschlüssel ***300.

    Belege und Nachrechnung

    Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugte Ingebrauchnahme

    Einwohner im Datengebiet: nicht belegt. Einwohnerstand: nicht belegt.

    HZ = Fälle ÷ Einwohner × 100.000. Gerundete amtliche HZ; ohne belegte Einwohnerzahl keine Nachrechnung.

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    Entwicklung 2014–2025 ansehen

    Stadtgebiet Berlin. Amtliche Jahresgebietsstände; Gebiets- und Methodenänderungen können Vergleiche einschränken. Keine umgerechnete Gemeindezeitreihe.

    Fahrraddiebstahl – Stadtgebiet Berlin
    JahrFälleHZQuelle
    201430.758898,9PKS 2014, T01 – Grundtabelle Kreise
    201532.245929,3PKS 2015, T01 – Grundtabelle Kreise
    201634.418977,8PKS 2016, BKA-LKS-F-03-T01
    201730.325848,3PKS 2017, BKA-LKS-F-03-T01
    201830.235836,7PKS 2018, BKA-LKS-F-03-T01
    201928.711787,7PKS 2019, KR-F-01-T01
    202027.588751,8PKS 2020, KR-F-01-T01
    202125.438694,3PKS 2021, KR-F-01-T01
    202228.801783,2PKS 2022, KR-F-01-T01
    202328.754765,7PKS 2023, KR-F-01-T01
    202427.099739,9PKS 2024, KR-F-01-T01
    202522.630614,1PKS 2025, KR-F-01-T01

    Sachbeschädigung

    Stadtgebiet Berlin · 2025

    Erfasste Fälle
    44.693
    Fälle je 100.000 Einwohner (HZ)
    1.212,7
    Aufklärungsquote im Datengebiet
    21,7 %

    Quelle: BKA, PKS 2025; 04-KR-BV, KR-F-01-T01; Deliktschlüssel 674000.

    Belege und Nachrechnung

    Sachbeschädigung §§ 303-305a StGB

    Einwohner im Datengebiet: nicht belegt. Einwohnerstand: nicht belegt.

    HZ = Fälle ÷ Einwohner × 100.000. Gerundete amtliche HZ; ohne belegte Einwohnerzahl keine Nachrechnung.

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    Entwicklung 2013–2025 ansehen

    Stadtgebiet Berlin. Amtliche Jahresgebietsstände; Gebiets- und Methodenänderungen können Vergleiche einschränken. Keine umgerechnete Gemeindezeitreihe.

    Sachbeschädigung – Stadtgebiet Berlin
    JahrFälleHZQuelle
    201343.4811.288,2PKS 2013, T01 – Kriminalitätsbetrachtung Kreise
    201442.8941.253,5PKS 2014, T01 – Grundtabelle Kreise
    201541.9541.209,1PKS 2015, T01 – Grundtabelle Kreise
    201644.0661.251,9PKS 2016, BKA-LKS-F-03-T01
    201741.8041.169,4PKS 2017, BKA-LKS-F-03-T01
    201840.7341.127,3PKS 2018, BKA-LKS-F-03-T01
    201943.9351.205,4PKS 2019, KR-F-01-T01
    202046.7101.272,9PKS 2020, KR-F-01-T01
    202145.2541.235,1PKS 2021, KR-F-01-T01
    202244.8371.219,2PKS 2022, KR-F-01-T01
    202345.4341.209,9PKS 2023, KR-F-01-T01
    202447.0401.284,4PKS 2024, KR-F-01-T01
    202544.6931.212,7PKS 2025, KR-F-01-T01

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    Gewerbe

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    bis 20

    mehr als 20

    mehr

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    1 bis 5

    1-5

    6 bis 10

    6-10

    mehr als 10

    mehr

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    1

    1

    2

    2

    3 oder mehr

    3 oder mehr

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