
Genießen Sie jeden Urlaub und jeden Abend mit der Gewissheit, dass daheim alles sicher ist. In Berlin werden jährlich Tausende Einbrüche gemeldet, doch Sie können mit den Alarmanlagen von Stadtritter vorsorgen. Eine moderne Alarmanlage in Berlin verschafft Ihnen den Freiraum, sich auf das Schöne im Leben zu konzentrieren, anstatt sich um mögliche Einbruchsversuche zu sorgen. Als Experten für Alarmanlagen in Berlin sorgt Stadtritter für Ihre Sicherheit.

Warum Stadtritter-Alarmanlagen?
Welche Objekte in Berlin gesichert werden
Alarmanlagen von Stadtritter sichern in Berlin Objekte mit sehr unterschiedlicher Nutzung: Wohnheime, Hochschulen, Unterkünfte, Hotels, Fuhrparks, Gewerbeobjekte, Arztpraxen und öffentliche Objekte. Jede Nutzungsart bringt eigene Anforderungen an Meldertechnik, Scharfschaltung und Zutritt mit sich. Das Sicherheitskonzept entsteht deshalb am konkreten Objekt und wird vor Ort gemeinsam mit den Verantwortlichen festgelegt.
Einbruchslage in Berlin: die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik
Die Polizei Berlin hat für das Jahr 2025 insgesamt 10.618 Fälle von Wohnraumeinbruchdiebstahl erfasst. Gegenüber 2024 mit 8.529 Fällen ist das ein Anstieg um 2.089 Fälle oder 24,5 Prozent. Der Zehnjahresdurchschnitt liegt bei 8.131 erfassten Fällen, das Berichtsjahr 2025 liegt also deutlich darüber. Aufgeteilt nach Objektart entfielen 8.543 Fälle auf Einbrüche in Wohnungen, ein Plus von 30,4 Prozent, und 2.075 Fälle auf Einbrüche in Villen und Einfamilienhäuser, ein Plus von 5,0 Prozent (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2025, Polizei Berlin).
Zwei weitere Werte aus derselben Statistik sind für die Schutzplanung aussagekräftiger als die reine Fallzahl:
- Aufklärungsquote 7,9 Prozent. Im Jahr davor lag sie bei 10,0 Prozent. Die Aufklärung nach der Tat ist damit die schwächste Säule des Schutzes.
- Versuchsanteil 45,8 Prozent. 2024 waren es 46,0 Prozent. Knapp jede zweite Tat blieb also im Versuch stecken, sehr häufig, weil ein Bauteil länger standhielt als eingeplant oder weil die Tat bemerkt wurde.
Die von der Polizei Berlin für 2025 erfasste Schadenssumme betrug rund 50,8 Millionen Euro, im Durchschnitt 8.832 Euro je vollendetem Fall (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2025, Polizei Berlin). Der Versuchsanteil ist dabei der eigentliche Hebel: Er zeigt, dass Widerstand und frühe Entdeckung wirken. Genau dort setzt eine überwachte Alarmanlage an.
Wohnungseinbruch in den Berliner Bezirken
Die Polizei Berlin veröffentlicht die Fallzahlen zusätzlich kleinräumig im Kriminalitätsatlas Berlin. Dort steht neben der Fallzahl die Häufigkeitszahl, also die Zahl der erfassten Fälle je 100.000 Einwohnende. Sie macht Bezirke unterschiedlicher Größe vergleichbar. Für Wohnraumeinbruch lag der Berliner Gesamtwert 2025 bei 272,1. Hinweis zum Vergleich: Die hier genannten HZ für Berlin und seine Bezirke stammen aus dem Kriminalitätsatlas Berlin. Der Statistikblock auf dieser Seite nutzt dagegen die BKA-Kreistabelle KR-F-01-T01. Beide Auswertungen weisen für Berlin unterschiedliche HZ aus; die Werte werden deshalb getrennt dargestellt und nicht miteinander verrechnet.
Nach Häufigkeitszahl waren diese Bezirke 2025 am stärksten belastet:
- Charlottenburg-Wilmersdorf: 1.548 Fälle, Häufigkeitszahl 451,5
- Steglitz-Zehlendorf: 1.143 Fälle, Häufigkeitszahl 369,5
- Treptow-Köpenick: 901 Fälle, Häufigkeitszahl 300,9
- Marzahn-Hellersdorf: 810 Fälle, Häufigkeitszahl 274,2
- Tempelhof-Schöneberg: 963 Fälle, Häufigkeitszahl 269,6
Am unteren Ende der Skala stehen Neukölln mit 208,9, Lichtenberg mit 224,2 und Mitte mit 228,2. Die höchste absolute Fallzahl trägt Charlottenburg-Wilmersdorf, gefolgt von Steglitz-Zehlendorf und Pankow mit 1.009 Fällen (Quelle: Kriminalitätsatlas Berlin, Polizei Berlin, Datenstand 2025).
Noch schärfer wird das Bild eine Ebene tiefer, auf den Bezirksregionen. Die höchsten Häufigkeitszahlen für Wohnraumeinbruch wies 2025 die Bezirksregion Grunewald mit 768,0 bei 152 Fällen aus. Es folgen Lietzenburger Straße mit 626,9 bei 254 Fällen, Zehlendorf Nord mit 621,2 bei 265 Fällen, Lichtenrade Nord mit 569,4 bei 121 Fällen und Halensee mit 514,6 bei 145 Fällen (Quelle: Kriminalitätsatlas Berlin, Polizei Berlin, Datenstand 2025).
Auffällig ist, dass die Spitzenwerte nicht in den innerstädtischen Bezirken liegen, sondern in Lagen mit hohem Anteil an Ein- und Zweifamilienhäusern und Zugängen von mehreren Seiten. Der Bezirk bestimmt den Schutzbedarf nicht, er verschiebt aber die Gewichtung zwischen Außenhautüberwachung, Fallenschutz im Innenraum und Überwachung der Zuwege.
Rechtslage: Wohnungseinbruch, Mietwohnung und Zustimmung
Wohnungseinbruchdiebstahl im Strafgesetzbuch
Wohnungseinbruchdiebstahl ist in § 244 Absatz 1 Nummer 3 des Strafgesetzbuchs geregelt. Erfasst ist, wer zur Ausführung der Tat in eine Wohnung einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel eindringt oder sich in der Wohnung verborgen hält. Der Strafrahmen reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Betrifft die Tat eine dauerhaft genutzte Privatwohnung, gilt nach § 244 Absatz 4 StGB ein Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Bereits der Versuch ist nach § 244 Absatz 2 StGB strafbar (Quelle: Strafgesetzbuch, § 244).
Alarmanlage in der Mietwohnung
Für Mietverhältnisse ist § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuchs einschlägig. Danach können Mieterinnen und Mieter verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Einbruchsschutz dienen. Der Anspruch besteht nicht, wenn die Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Mieterinteressen nicht zugemutet werden kann. Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam (Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, § 554).
Praktisch entscheidet die Ausführung: Funkbasierte Technik kommt ohne Eingriff in die Bausubstanz aus und lässt sich rückstandsarm zurückbauen. Was im Einzelfall als bauliche Veränderung gilt und welche Zustimmung nötig ist, wird vor der Montage mit der Eigentümerseite geklärt.
Einbruchschutz aus Sicht der Eigentümerseite
Rüstet die Eigentümerseite selbst nach, kann das je nach Ausführung eine Modernisierungsmaßnahme nach § 555b des Bürgerlichen Gesetzbuchs sein, etwa als Maßnahme, durch die der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht wird oder durch die die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden (Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, § 555b). Für Wohnungsunternehmen und Hausverwaltungen in Berlin ist dabei vor allem die gemeinsame Absicherung von Hauszugang, Kellerbereich und Tiefgarage ein Thema, weil dort mehrere Parteien betroffen sind.
Förderung und kostenfreie Beratung in Berlin
Der früher häufig genannte KfW-Investitionszuschuss 455-E für Einbruchschutz wird nicht mehr angeboten, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Die KfW führt Maßnahmen zum Einbruchschutz inzwischen unter dem Kredit 159 Altersgerecht Umbauen (Quelle: KfW, Förderangebot Einbruchschutz, Stand September 2026). Wer mit einer älteren Förderzusage plant, sollte den Stand vor der Beauftragung prüfen lassen.
Unabhängig von jeder Förderung berät die Beratungsstelle Einbruchschutz beim Landeskriminalamt Berlin kostenfrei und neutral. Sie sitzt am Platz der Luftbrücke 5 in 12101 Berlin und ist telefonisch unter (030) 4664 979999 erreichbar. Sprechzeiten sind montags von 10 bis 18 Uhr, dienstags und mittwochs von 8 bis 15 Uhr und donnerstags nach vorheriger Terminvereinbarung. Beraten wird auch vor Ort: bei Einfamilienhäusern, bei Gewerbeobjekten aller Art und bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, wenn die Lage im Haus eine höhere Einbruchwahrscheinlichkeit mit sich bringt. Für Neubau, Kauf oder umfassende Renovierung gibt es zusätzlich eine Bauberatung (Quelle: Polizei Berlin, Beratungsstelle Einbruchschutz).
Polizeiliche Beratung und Sicherheitstechnik ergänzen einander: Die Polizei bewertet vor allem die mechanische Sicherung, eine aufgeschaltete Alarmanlage die Erkennung und die Reaktion.
Alarmanlage in Berlin: Miete und Aufschaltung statt Kauf
Stadtritter vermietet die Sicherheitstechnik und schaltet sie auf die eigene Notruf- und Serviceleitstelle auf. Der Unterschied zum reinen Gerätekauf liegt weniger im Gerät als in dem, was nach dem Alarm passiert. Ein Melder erzeugt ein Signal. Erst die Aufschaltung sorgt dafür, dass dieses Signal von Menschen bewertet und nach einem vorher festgelegten Maßnahmenplan bearbeitet wird.
Die Notruf- und Serviceleitstelle ist VdS-zertifiziert, das dort eingesetzte Personal besteht aus entsprechend zertifizierten NSL-Fachkräften. Die Leitstelle verifiziert den Alarm, nimmt Kontakt zu den hinterlegten Personen auf und alarmiert bei Bedarf Polizei oder Feuerwehr. Wird Präsenz vor Ort nötig, zieht die Leitstelle Wachschutz-Partner von Stadtritter hinzu. Ob das für ein Objekt in Berlin sinnvoll ist, wird in der Beratung einzeln geklärt und ist keine Standardleistung.
Wie ein Sicherheitskonzept für ein Berliner Objekt entsteht
- Objektaufnahme. Lage, Nutzung, Grundriss, Zugänge, Nachbarschaft und Sichtbeziehungen werden aufgenommen. Bei Mehrfamilienhäusern gehören Hauszugang, Keller und Tiefgarage dazu.
- Schwachstellen. Erdgeschoss, erstes Obergeschoss, Balkon- und Terrassentüren sowie über Anleitern erreichbare Fenster werden gesondert betrachtet.
- Meldertechnik. Aus der Nutzung ergibt sich, ob die Außenhaut überwacht wird, ob Bewegungsmelder im Innenraum sinnvoll sind und wie Haustiere berücksichtigt werden.
- Scharfschaltung und Zutritt. Wer schaltet wann scharf, wer hat Zutritt, wie werden Reinigung, Handwerk und Lieferungen abgebildet.
- Aufschaltung. Der Maßnahmenplan legt fest, wer in welcher Reihenfolge erreicht wird und wann Polizei oder Feuerwehr alarmiert werden.
- Betrieb. Wartung, Funktionsprüfung und Anpassung bei Nutzungsänderung gehören zum Mietmodell.
Häufige Fragen zur Alarmanlage in Berlin
In welchen Berliner Bezirken wird am häufigsten eingebrochen?
Nach Häufigkeitszahl lag Charlottenburg-Wilmersdorf 2025 mit 451,5 Fällen je 100.000 Einwohnende an der Spitze, gefolgt von Steglitz-Zehlendorf mit 369,5 und Treptow-Köpenick mit 300,9. Der Berliner Gesamtwert lag bei 272,1 (Quelle: Kriminalitätsatlas Berlin, Polizei Berlin, Datenstand 2025). Auf Ebene der Bezirksregionen führt Grunewald mit 768,0.
Bringt eine Alarmanlage etwas, wenn ohnehin fast jede zweite Tat scheitert?
Der hohe Versuchsanteil von 45,8 Prozent im Jahr 2025 zeigt gerade, dass Widerstand und frühe Entdeckung wirken (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2025, Polizei Berlin). Eine Alarmanlage verkürzt die Zeit bis zur Entdeckung und erzeugt eine Reaktion, auch wenn niemand im Objekt ist.
Darf eine Alarmanlage in einer Mietwohnung installiert werden?
§ 554 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gibt Mieterinnen und Mietern einen Anspruch darauf, dass der Vermieter bauliche Veränderungen zum Einbruchsschutz erlaubt, soweit sie ihm zumutbar sind. Funkbasierte Technik ohne Eingriff in die Bausubstanz vereinfacht die Abstimmung erheblich.
Gibt es für Einbruchschutz noch eine staatliche Förderung?
Der Investitionszuschuss 455-E wird nicht mehr angeboten. Die KfW führt Einbruchschutz aktuell unter dem Kredit 159 Altersgerecht Umbauen (Quelle: KfW, Stand September 2026). Die polizeiliche Beratung beim Landeskriminalamt Berlin ist unabhängig davon kostenfrei.
Was passiert bei einem Alarm konkret?
Der Alarm läuft in der Notruf- und Serviceleitstelle auf und wird dort nach dem hinterlegten Maßnahmenplan bearbeitet: Verifikation, Ansprache der hinterlegten Personen und, falls erforderlich, Alarmierung von Polizei oder Feuerwehr. Eintreffzeiten hängen von Objekt und Lage ab und werden nicht zugesagt.
Weiterführend: Einbruchzahlen Berlin 2025, Kriminalstatistik Deutschland, Einbruchschutz, Alarmanlage mieten und Notruf- und Serviceleitstelle.
Das sagen Stadtritter-Kunden
Mario PollokTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Super Service,sehr nette Monteure,wir fühlen uns sicher und gut aufgehoben
Elisa LookTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Seit kurzer Zeit haben wir nun unsere Anlage von Stadtritter und sind bisher sehr zufrieden. Besonders positiv war die Beratung durch Max Schilling – freundlich, kompetent und sehr verständlich erklärt. Von der ersten Kontaktaufnahme am Gartentor bis zur Installation lief alles freundlich, problemlos und unkompliziert. Auch die Montage und Einrichtung haben reibungslos funktioniert. Bis jetzt ein durchweg positiver Eindruck – wir fühlen uns gut betreut und sicher. Vielen Dank an Max Schilling und das Stadtritter-Team!
Lars M.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Das Gefühl von maximaler Sicherheit. Danke Stadtritter.
Thomas WittigTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Hervorragende Angebote - hohe Qualität und superschnelle Montage und Inbetriebnahme
Melanie SprewitzTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Schneller und verlässlicher Service
Silvia GTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Das Team der Stadtritter sowie speziell Dominik, Max und Timo sind rundum kompetent, freundlich zugewandt und für alle Fragen jederzeit ansprechbar und erreichbar. Wir fühlen uns gut aufgehoben und nun absolut sicher in unseren 4 Wänden. Klare Kaufempfehlung. Die Anlage ist Bedienerfreundlich, die dazugehörige App verständlich und leicht zu handhaben. Toller Service!
Peter SchönbeckTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Schnelle Installation, perfekte Einweisung. Alarmzentrale bei Auslösung schnell und immer freundlich. Jährliche Wartung der Anlage inclusive. Alle Mitarbeiter nett und freundlich.
Schorni 1605Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Haben von Nachbarn die Empfehlung bekommen. Von der Beratung durch den Mitarbeiter Sebastian bis zur Montage der Alarmanlage durch den Mitarbeiter Timon hat alles bestens geklappt. Können die Fa. Stadtritter ruhigen Gewissens weiterempfehlen, was wir bei unseren Freunden bereits gemacht haben. Liebe GrüßeVerifiziert von: TrustindexDas verifizierte Trustindex-Abzeichen ist das universelle Symbol des Vertrauens. Nur die besten Unternehmen können das verifizierte Abzeichen erhalten, die eine Bewertungsnote über 4.5 haben, basierend auf Kundenbewertungen der letzten 12 Monate. Mehr erfahren
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Amtliche Kriminalstatistik · PKS 2025
Kriminalstatistik für Berlin
Berlin
Datengebiet: Stadtgebiet Berlin. Die folgenden Kennzahlen beziehen sich auf dieses Stadtgebiet.
Wohnungseinbruchdiebstahl
Stadtgebiet Berlin · 2025
- Erfasste Fälle
- 10.618
- Fälle je 100.000 Einwohner (HZ)
- 288,1
- Aufklärungsquote im Datengebiet
- 7,9 %
Quelle: BKA, PKS 2025; 04-KR-BV, KR-F-01-T01; Deliktschlüssel 435*00.
Belege und Nachrechnung
Wohnungseinbruchdiebstahl §§ 244 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4, 244a StGB
Einwohner im Datengebiet: nicht belegt. Einwohnerstand: nicht belegt.
HZ = Fälle ÷ Einwohner × 100.000. Gerundete amtliche HZ; ohne belegte Einwohnerzahl keine Nachrechnung.
Entwicklung 2013–2025 ansehen
Stadtgebiet Berlin. Amtliche Jahresgebietsstände; Gebiets- und Methodenänderungen können Vergleiche einschränken. Keine umgerechnete Gemeindezeitreihe.
| Jahr | Fälle | HZ | Quelle |
|---|---|---|---|
| 2013 | 11.566 | 342,7 | PKS 2013, T01 – Kriminalitätsbetrachtung Kreise |
| 2014 | 12.159 | 355,3 | PKS 2014, T01 – Grundtabelle Kreise |
| 2015 | 11.815 | 340,5 | PKS 2015, T01 – Grundtabelle Kreise |
| 2016 | 11.507 | 326,9 | PKS 2016, BKA-LKS-F-03-T01 |
| 2017 | 8.580 | 240,0 | PKS 2017, BKA-LKS-F-03-T01 |
| 2018 | 7.574 | 209,6 | PKS 2018, BKA-LKS-F-03-T01 |
| 2019 | 7.965 | 218,5 | PKS 2019, KR-F-01-T01 |
| 2020 | 7.070 | 192,7 | PKS 2020, KR-F-01-T01 |
| 2021 | 4.984 | 136,0 | PKS 2021, KR-F-01-T01 |
| 2022 | 6.155 | 167,4 | PKS 2022, KR-F-01-T01 |
| 2023 | 8.323 | 221,6 | PKS 2023, KR-F-01-T01 |
| 2024 | 8.529 | 232,9 | PKS 2024, KR-F-01-T01 |
| 2025 | 10.618 | 288,1 | PKS 2025, KR-F-01-T01 |
Fahrraddiebstahl
Stadtgebiet Berlin · 2025
- Erfasste Fälle
- 22.630
- Fälle je 100.000 Einwohner (HZ)
- 614,1
- Aufklärungsquote im Datengebiet
- 4,9 %
Quelle: BKA, PKS 2025; 04-KR-BV, KR-F-01-T01; Deliktschlüssel ***300.
Belege und Nachrechnung
Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugte Ingebrauchnahme
Einwohner im Datengebiet: nicht belegt. Einwohnerstand: nicht belegt.
HZ = Fälle ÷ Einwohner × 100.000. Gerundete amtliche HZ; ohne belegte Einwohnerzahl keine Nachrechnung.
Entwicklung 2014–2025 ansehen
Stadtgebiet Berlin. Amtliche Jahresgebietsstände; Gebiets- und Methodenänderungen können Vergleiche einschränken. Keine umgerechnete Gemeindezeitreihe.
| Jahr | Fälle | HZ | Quelle |
|---|---|---|---|
| 2014 | 30.758 | 898,9 | PKS 2014, T01 – Grundtabelle Kreise |
| 2015 | 32.245 | 929,3 | PKS 2015, T01 – Grundtabelle Kreise |
| 2016 | 34.418 | 977,8 | PKS 2016, BKA-LKS-F-03-T01 |
| 2017 | 30.325 | 848,3 | PKS 2017, BKA-LKS-F-03-T01 |
| 2018 | 30.235 | 836,7 | PKS 2018, BKA-LKS-F-03-T01 |
| 2019 | 28.711 | 787,7 | PKS 2019, KR-F-01-T01 |
| 2020 | 27.588 | 751,8 | PKS 2020, KR-F-01-T01 |
| 2021 | 25.438 | 694,3 | PKS 2021, KR-F-01-T01 |
| 2022 | 28.801 | 783,2 | PKS 2022, KR-F-01-T01 |
| 2023 | 28.754 | 765,7 | PKS 2023, KR-F-01-T01 |
| 2024 | 27.099 | 739,9 | PKS 2024, KR-F-01-T01 |
| 2025 | 22.630 | 614,1 | PKS 2025, KR-F-01-T01 |
Sachbeschädigung
Stadtgebiet Berlin · 2025
- Erfasste Fälle
- 44.693
- Fälle je 100.000 Einwohner (HZ)
- 1.212,7
- Aufklärungsquote im Datengebiet
- 21,7 %
Quelle: BKA, PKS 2025; 04-KR-BV, KR-F-01-T01; Deliktschlüssel 674000.
Belege und Nachrechnung
Sachbeschädigung §§ 303-305a StGB
Einwohner im Datengebiet: nicht belegt. Einwohnerstand: nicht belegt.
HZ = Fälle ÷ Einwohner × 100.000. Gerundete amtliche HZ; ohne belegte Einwohnerzahl keine Nachrechnung.
Entwicklung 2013–2025 ansehen
Stadtgebiet Berlin. Amtliche Jahresgebietsstände; Gebiets- und Methodenänderungen können Vergleiche einschränken. Keine umgerechnete Gemeindezeitreihe.
| Jahr | Fälle | HZ | Quelle |
|---|---|---|---|
| 2013 | 43.481 | 1.288,2 | PKS 2013, T01 – Kriminalitätsbetrachtung Kreise |
| 2014 | 42.894 | 1.253,5 | PKS 2014, T01 – Grundtabelle Kreise |
| 2015 | 41.954 | 1.209,1 | PKS 2015, T01 – Grundtabelle Kreise |
| 2016 | 44.066 | 1.251,9 | PKS 2016, BKA-LKS-F-03-T01 |
| 2017 | 41.804 | 1.169,4 | PKS 2017, BKA-LKS-F-03-T01 |
| 2018 | 40.734 | 1.127,3 | PKS 2018, BKA-LKS-F-03-T01 |
| 2019 | 43.935 | 1.205,4 | PKS 2019, KR-F-01-T01 |
| 2020 | 46.710 | 1.272,9 | PKS 2020, KR-F-01-T01 |
| 2021 | 45.254 | 1.235,1 | PKS 2021, KR-F-01-T01 |
| 2022 | 44.837 | 1.219,2 | PKS 2022, KR-F-01-T01 |
| 2023 | 45.434 | 1.209,9 | PKS 2023, KR-F-01-T01 |
| 2024 | 47.040 | 1.284,4 | PKS 2024, KR-F-01-T01 |
| 2025 | 44.693 | 1.212,7 | PKS 2025, KR-F-01-T01 |
















